Einrichtung einer Ombudsstelle nach dem Wohn-und Teilhabegesetz NRW

Stimmt der Rat der Stadt Münster am 10.05.2023 der Vorlage V/0152/2023 zu, dann führt die Stadt Münster erstmalig zum 01.10.2023 ein Interessenbekundungsverfahren zur Besetzung einer Ombudsstelle durch. Die Bestellung der ehrenamtlich tätigen Ombudsperson(en) soll durch den Rat der Stadt Münster erfolgen. Dadurch soll die Unabhängigkeit der Ombudsstelle gewährleistet werden.

Ziel ist, dass künftig Unstimmigkeiten, Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zwischen Nutzer*innen und Leistungsanbieter*innen bzw. Leitungen von Einrichtungen nach dem WTG schnell und einvernehmlich beigelegt werden können, ohne dass die WTG-Behörde eingeschaltet werden muss. Die Ombudsperson wird nur auf ein entsprechendes Ersuchen hin tätig. Der zu klärende Sachverhalt muss sich auf ein Leistungsangebot innerhalb der Stadt Münster beziehen.

Die Ombudsperson vermittelt und schlichtet zum Beispiel bei folgenden Themen: Art und Weise der Pflege und Betreuung, Unterkunft und Verpflegung, Organisation der medizinischen Betreuung, Vertragsangelegenheiten und Barbetragsverwaltung, Verlust von Wertgegenständen, Gestaltung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, Sicherung der Selbstbestimmungsrechte und der Gleichbehandlung, Mitspracherecht bei der Belegung im Zwei-Bett-Zimmer, Gewährleistung sonstiger Informations-, Mitbestimmungs-, Mitsprache- und Beratungsrechte.

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