Offenlegung der Abmarkung von Grundstücksgrenzen

Amtsblatt Nr. 6 vom 31.03.2023

Im Rahmen einer Teilungsvermessung des Flurstücks Gemarkung Albachten
Flur 14, Flurstück 37 wurden die Grenzen folgender Flurstücke teilweise neu abgemarkt:

Gemarkung Albachten Roxel Roxel

Flur 14 34 35

Flurstück 64 78 10,376

Lage Altenroxeler Zur Landwehr Altenroxeler

Straße Straße

Eigentümer Die Anlieger Die Anlieger Die Anlieger

Die im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Eigentümer (Die Anlieger) konnten nicht formgerecht an der Vermessung beteiligt werden.

Der betroffene Bereich ist in dem Übersichtsplan dargestellt.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil der Bekanntmachung.

Gem. § 21, Abs. 5 und § 13, Abs. 5 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz – VermKatG NRW) vom 1.3.2005 (GV NRW 2005S. 174) wird die Abmarkung von Grundstücksgrenzen daher durch Offenlegung bekannt gegeben.

Die am 17.03.2023 geführte Grenzniederschrift inklusive Skizze liegt ab dem 03.04.2023 bis zum 02.05.2023 während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 13 Uhr)
bei der Stadt Münster
Kundenzentrum Planen und Bauen
Stadthaus 3
Albersloher Weg 33
48155 Münster
öffentlich zur Einsicht aus.

Belehrung über den Rechtsbehelf gegen die Abmarkung:
Gegen die Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Klage erhoben werden.

Amtsblatt Stadt Münster Nr. 6 vom 31.03.2023

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