Amtsblatt Münster Nr. 1 vom 13.01.23
Die Goldenbergstraße wurde mit der Verfügung vom 9. Februar 2022 – veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 4 vom 18. Februar 2022 – als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet.
In dem Übersichtsplan zur Widmung sind die südlich angrenzenden Grundstücke, die mit PKW-Stellplätzen und einem Gehweg bebaut sind, irrtümlich als öffentliche Straßenflächen dargestellt und gewidmet worden. Die Grundstücke stehen aber nicht im Eigentum der Stadt Münster und sind laut Bebauungsplan als private Grundstücksflächen festgesetzt.
Gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW wird dieser Teilfläche der Goldenbergstraße die Eigenschaft von öffentlichen Straßen entzogen. Die einzuziehende Straßenfläche ist in dem Übersichtsplan Nr. 1 grau unterlegt dargestellt. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieser Einziehungsverfügung.
Die Absicht der Einziehung ist mit der Bekanntmachung vom 23.8.2022 im Amtsblatt Nr. 22 vom 2. September 2022 gemäß § 7 Abs. 4 StrWG NRW vor mehr als drei Monaten angekündigt worden. Einwendungen
wurden nicht erhoben.
Gegen diese Einziehung ist die Klage zulässig.
Münster, den 16. Dezember 2022
Der Oberbürgermeister
I.V.
Robin Denstorff
Stadtbaurat

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