Amtsblatt Nr. 22 vom 2. September 2022
Gemäß § 6 (1) Straßen- und Wegegesetz NRW werden folgende im Eigentum der Stadt Münster stehende Verkehrsflächen dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet:
Die Straße Zur Landwehr abzweigend von der Weseler Straße bis vor dem Bahnübergang der Bahnlinie Empel-Rees – Münster (Baumbergebahn). Die Straße ist im Übersichtsplan als Rad- und Fußweg dargestellt und wird nur für den Radfahrer- und Fußgängerverkehr gewidmet.
Die Weseler Straße als Landstraße L551 vom Grundstück Alte Heroldstraße 4 bis zur Grenze der Ortsdurchfahrt bei Harkortstraße 2 ohne die Grundstücksfläche des Bahnübergangs der Bahnlinie Empel-Rees – Münster (Baumbergebahn) für uneingeschränkten Verkehr.
Die Stichstraße der Alte Heroldstraße abzweigend südlich vom Bahnübergang der Bahnlinie Empel-Rees – Münster (Baumbergebahn) und bis zum Wendeham
mer vor der Hausnummer 16a. Die Stichstraße wird für uneingeschränkten Verkehr gewidmet.
Die Widmungen beziehen sich auf die Straßenflächen, die im Übersichtsplan dargestellt sind. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieser Widmungsverfügung.
Die Straße Zur Landwehr und die Stichstraße der Alte Heroldstraße werden als Gemeindestraßen eingestuft. Die Weseler Straße ist bisher schon als Landstraße L551 eingestuft. Die Einstufung wird nicht verändert. Innerhalb der Ortsdurchfahrt ist die Stadt Münster als Träger der Straßenbaulast auch für die Widmung der Straße zuständig.
Gegen diese Widmungen ist die Klage zulässig. Die Klage kann innerhalb eines Monats vom Tag dieser Bekanntmachung an beim Verwaltungsgericht in Münster (Postanschrift: Postfach 8048, 48043 Münster / Hausanschrift: Piusallee 38, 48145 Münster) schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann auch elektronisch und mit qualifizierter elektronischer Signatur über das Elek-
tronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) beim Verwaltungsgericht Münster eingereicht werden. Die Anforderungen an den elektronischen Rechtsverkehr sind in der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den
Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen vom 7.11.2012 in der aktuellen Fassung geregelt.
Münster, den 23. August 2022
Der Oberbürgermeister
I.V. Robin Denstorff , Stadtbaurat
