Einziehung von öffentlichen Straßenflächen an der Goldenbergstraße

Amtsblatt Nr. 22 vom 2. September 2022

Die Goldenbergstraße wurde mit der Verfügung vom 9. Februar 2022 – veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 4 vom 18. Februar 2022 – als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet.

In dem Übersichtsplan zur Widmung sind die südlich angrenzenden Grundstücke, die mit PKW-Stellplätzen und einem Gehweg bebaut sind, irrtümlich als öffentliche Straßenflächen dargestellt und gewidmet worden.

Die Grundstücke sind aber nicht im Eigentum der Stadt Münster und sind laut Bebauungsplan als private Grundstücksflächen festgesetzt.

Die Stadt Münster beabsichtigt, den Stellplätzen und dem Gehweg die Eigenschaft von öffentlichen Straßen zu entziehen. Die Absicht der Einziehung wird hiermit gemäß § 7 StrWG NW bekanntgegeben.

Planunterlagen mit der Darstellung der einzuziehenden Straßenfläche liegen bei der Stadtverwaltung Münster aus. Sie können innerhalb von drei Monaten vom Tage dieser Bekanntmachung an im Vermessungs- und Katasteramt, Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, Raum E307, während der Dienststunden eingesehen werden. Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können schriftlich erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden.

Münster, den 23. August 2022
Der Oberbürgermeister
I.V. Robin Denstorff, Stadtbaurat

Bild: Stadt Münster

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