Baulandprogramm

Mit Vorlage 196 aus 2022 hat die Verwaltung nun die Wohnbaulandentwicklung bis zum Jahr 2030 vorgelegt (Fortschreibung des Baulandprogramm).

Für Wohnbaugebiete in Albachten und Mecklenbeck gilt danach:

Zu den langfristigen Projekten mit einem Realisierungszeitraum von ca. 2027 – 2030 mit lediglich mittlere Priorität, die daher noch nicht sofort entwickelt werden können gehören Baugebiete in Mecklenbeck-Südlich verlegter Heroldstraße und Albachten-Lindenallee / Freie Flur).

Über das Baulandprogramm 2022 – 2030 und damit das Jahr 2030 hinaus bzw. als Alternativen für einzelne Baugebiete gibt es weitere Potenziale für neue Wohnbaugebiete. Dazu gehören die Baugebiete, die nur eine geringe Priorität aufweisen (z.B. Albachten – Steinbrede, Bredeheide) und größere Wohnbaulandpotenziale in den Außenstadtteilen, z.B. u.a. in Albachten.

Der Rat der Stadt Münster hat sich zum Ziel gesetzt, dass mindestens 300 neue Wohnungen jährlich öffentlich gefördert werden sollen. Diese Wohnungen stehen dann aufgrund ihrer reduzierten Miete Menschen mit geringerem Einkommen zur Verfügung.

Dieses Ziel wurde in den Jahren 2017 – 2021 erreicht, im Jahr 2020 und 2021 lag die Anzahl der geförderten Wohnungen jeweils über 500. Die geförderten Wohnungen entstehen in den letzten Jahren fast ausschließlich in neu entwickelten Baugebieten.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Innenbereich. Insbesondere bei
Innenentwicklungsprojekten (wie beispielsweise in ehemals gewerblich genutzten Bereichen in Mecklenbeck) konnten diese geförderten Wohnungen – gesichert über Städtebauliche Verträge – geplant, gefördert und gebaut werden.

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