Auf in die nächste Runde! Mit den mehrheitlichen Stimmen der FDP, Die Linke, SPD, Volt, Bündnis90 die Grünen, beschloss die Bezirksvertretung Münster West in der Sitzung am 11.11.2021, den Ratsbeschluss vom 24.06.21 nicht aufzuheben. Die Verwaltung wird u.a. aufgefordert den unten dargestellten Planungsentwurf bis spätestens 30.06.2022 auf Realisierbarkeit zu prüfen.
Nach der Vorlage 556 aus 2021 hat das Amt für Immobilienmanagement mehrere Planungsentwürfe erstellt. Hierbei zeigte sich, dass auch nach mehrfachen Varianten- und Optimierungsentwürfen grundlegende Anforderungen an den Arbeitsschutz und die Verkehrssicherheit aufgrund der begrenzten Grundstücksfläche nicht zu realisieren sind. Als Ergebnis der Entwurfsprüfung stellt die Unfallkasse NRW fest, dass grundlegende DGUV-Regeln und DIN-Vorgaben zum Arbeitsschutz und zur Verkehrssicherheit
nicht erfüllt sind. Auch ein nochmaliger Versuch einer weitergehenden Optimierung mit dem Ergebnis eines veränderten Baukörpers, unter anderem mit veränderten Wegebeziehungen, konnte die wesentlichen durch die Unfallkasse genannten Defizite aufgrund der grundstücksbedingt beengten Verhältnisse nicht ausräumen. Auch diese Planung ist nochmals durch die Unfallkasse und die Fachkraft für Arbeitssicherheit geprüft und bewertet worden.

Foto: Anlage 1 des Antrages vom 10.11.21 von FDP, Die Linke, SPD, Volt, Bündnis90 Die Grünen