Planfeststellung für den Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland West im Zuge der A 1 von Betriebs-km 275+235 bis Betriebskm 276+275 einschließlich

Die Bezirksregierung Münster führt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die o. a. Baumaßnahme gemäß § 17a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit § 73 Abs. 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) einen Erörterungstermin durch. Die Erörterung findet vom 22.06.2021 bis 24.06.2021 im Freiherr-vom-Stein-Saal der Bezirksregierung Münster, Domplatz 36 (Freiherr-von-Vincke-Haus), 48143 Münster, statt.

Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:

Dienstag, 22. 6. 20219 – 13 Uhr

Erörterung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange 14 – 17 Uhr

Erörterung der Stellungnahmen der anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen

Mittwoch, 23. 6. 20219 – 13 Uhr

1. Themenbezogene Erörterung von und Einwendungen Privater 14 – 17 Uhr

Planrechtfertigung/Bedarfsnachweis und Verkehrsuntersuchung

2. Standortwahl/Alternativenprüfung

3. Auswirkungen durch Immissionen (Lärm, Luft und Licht)

4. Klima, Landschaftsbild und Naherholung (u. a. Frischluftschneise)

5. Natur- und Artenschutz (u. a. Wasser)

6. Sonstige Belange/Beeinträchtigungen

Donnerstag, 24. 6. 20219 – 13 Uhr

Erörterung der Einwendungen Privater, die durch eine geplante Grundstücksinanspruchnahme betroffen sind-

Der Zeitbedarf für die Behandlung der einzelnen Tagesordnungspunkte kann nicht abgeschätzt werden. Bei Bedarf ist daher eine Verlängerung der Erörterung an den einzelnen Tagen über 17 Uhr bzw. 13 Uhr hinaus möglich. Falls erforderlich, wird die Erörterung über den 24.06.2021 hinaus oder an einem späteren Termin fortgesetzt.

In dem Termin werden die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu dem Plan mit denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, den Betroffenen, den Behörden und dem Vorhabenträger (Landesbetrieb Straßenbau NRW) sachlich erörtert.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

Der Verhandlungsleiter kann Zuhörer, insbesondere Vertreterinnen und Vertreter der Medien zulassen, wenn keine Berechtigte bzw. kein Berechtigter widerspricht.

Teilnahmeberechtigt sind nachfolgend genannte Privatpersonen:—• Einwenderinnen und Einwender (Personen, die schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erhoben haben),• Betroffene (Personen, deren Rechte oder Belange von dem Vorhaben berührt werden), sowie deren gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter, Bevollmächtigte und Sachbeistände (Bevollmächtigte haben ihre Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben) und- Vertreterinnen und Vertreter der am Verfahren beteiligten Behörden und Verbände.Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet.

Verlegung einer Lärmschutzanlage–

Verlegung eines Wirtschaftsweges und Anbindung der Anliegergrundstücke– Erstellung eines neuen Zufahrtsweges zur Gewährung der rückwärtigen Erschließung der Tank- und Rastanlage und zu Unterhaltungszwecken– Erneuerung eines Entwässerungskanals–

Ableitung des Oberflächenwassers über die vorhandene Regenwasserbehandlungsanlage und die gedrosselte Einleitung in den Meckelbach–

Überplanung des vorhandenen Nebenbetriebes Raststätte und Ersatz durch eine Kompaktanlage in Höhe der künftigen PKW-Stellplätze–

Erneuerung des Nebenbetriebes Tankstelle–

Anlage eines Landschaftswalles mit einer Höhe von 5,00 m, der die Erweiterung der Rastanlage umfasst–

landschaftspflegerische Maßnahmen im Vorhabenbereich–

bereits realisierte, landschaftspflegerische Maßnahme außerhalb des Vorhabens und zwar im Bereich des ehemaligen Militärflughafens Dreierwalde-Hopsten auf dem Gebiet der Stadt Hörstel im Kreis Steinfurt und der hiermit im Zusammenhang stehenden übrigen Änderungsmaßnahmen an dem vorhandenen Straßen-, Wege- und Gewässernetz und Anlagen Dritter sowie der Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf dem Gebiet– der kreisfreien Stadt Münster, in der Gemarkung Roxel, Flur 33 und 35– und der Stadt Hörstel, Kreis Steinfurt, in der Gemarkung Dreierwalde, Flur 6.

Amtsblatt Stadt Münster Nr. 20 vom 11. Juni 2021

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