Änderung des Regionalplans Münsterland – Beteiligungsverfahren

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2022 beschlossen, den Regionalplan Münsterland zu ändern. Mit dem Änderungsverfahren sollen die textlichen und zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans Münsterland an die Festlegungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) sowie des Bundesraumordnungsplans für den Hochwasserschutz (BRPH) angepasst werden. Hierzu wurden die bestehenden Festlegungen redaktionell überarbeitet, ergänzt, neu strukturiert und an die aktuellen fachgesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst. Dabei wurden auch die Festlegungen des Sachlichen Teilplans Energie (STE) überarbeitet und in das Hauptplanwerk übernommen. Die Festlegungen des Sachlichen Teilplans Kalkstein wurden größtenteils unverändert in das Hauptplanwerk integriert. Die Planinhalte, die nicht unter die Änderungen fallen, sind nicht Gegenstand des Verfahrens und entsprechend gekennzeichnet.

Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sind über die geplante Änderung des Regionalplans Münsterland gem. § 9 Abs. 1 ROG frühzeitig unterrichtet worden. Gemäß § 8 Abs. 1 ROG wurde eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt. Die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen berührt werden kann, wurden bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades des Umweltberichts beteiligt.

Die Planänderung umfasst das gesamte Plangebiet des Regionalplans Münsterland mit den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und der kreisfreien Stadt Münster.

Mit der Planänderung soll das Münsterland mit seinen 66 Städten und Gemeinden als Lebens- und Wirtschaftsraum in seiner prägenden Vielfalt zukunftsorientiert aufgestellt werden. Dazu gehören die Sicherung von Entwicklungspotenzialen und einer nachhaltigen Daseinsfürsorge, die Förderung von Wirtschaftswachstum und Innovationen und der nachhaltige Schutz von Ressourcen. Den räumlichen Voraussetzungen einer nachhaltigen und flächensparenden Siedlungsentwicklung ist dabei genauso Rechnung zu tragen wie dem Schutz des Freiraums vor weiteren Zerschneidungen und der Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft für die Nahrungs- und Rohstoffproduktion. Eine zentrale Herausforderung liegt außerdem darin, den Erfordernissen des Klimawandels Rechnung zu tragen. Dazu gehört, die Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu schaffen. Gleichzeitig ist die Funktionsfähigkeit der Böden, des Wasserhaushalts, der Tier- und Pflanzenwelt sowie des Klimas zu sichern, zu entwickeln und – soweit möglich – wiederherzustellen.

BezReg Münster

Planauszug BezReg Münster

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