Münster (SMS) Der Rat schreibt für neue Wohngebäude in Münster grundsätzlich die Installation einer Photovoltaikanlage mit einer Mindestleistung von 1 Kilowatt Peak pro entstehender Wohneinheit vor. Damit folgte er in seiner heutigen Sitzung (14. Juni) einem Vorschlag der Stadtverwaltung. Die Verpflichtung gilt auch für vorhandene Bestandsgebäude, wenn eine grundlegende Dachsanierung erfolgt. In Bebauungsplänen soll für neue Nichtwohngebäude grundsätzlich die Verpflichtung zur Installation einer Anlage zur Sonnenenergienutzung (Photovoltaik oder Solarthermie) festgesetzt werden. Ausnahmen sollen möglich sein, wenn eine Solaranlage nicht wirtschaftlich betrieben werden kann, etwa, weil das Gebäude im Schatten steht.
Stadt Münster, 14.06.2022
