Östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur
Gegenüber dem Baulandprogramm 2020 – 2030 haben sich eine Reihe von Änderungen ergeben. Diese Änderungen betreffen die Herausnahme und Neuaufnahme von Baugebieten und insbesondere deren Priorisierung. Vor dem Hintergrund begrenzter Arbeitskapazitäten der Verwaltung wird die Priorisierung, Kriterien Stadtentwicklungs- , Fachspezifische- oder/und Realisierungsperspektive, systematisch fortgeführt. Die vorhandenen Arbeitskapazitäten der Verwaltung sollen dabei auf besonders wichtige und prioritäre Projekte fokussiert werden.
Der Rat der Stadt Münster beschloß am 03.07.2019 die Vorlage V/0396/2019. Mit dem Beschluss des Rates der Stadt Münster zur Fortschreibung des Baulandprogramms 2018-2025 wurde die Verwaltung beauftragt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Baulandaktivierung der Fläche im Bereich östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur zu schaffen. Die Maßnahme fand die Aufnahme in die 1. Stufe des Baulandprogramms.
Das Baugebiet Albachten – Lindenallee / nördlich freie Flur weist nun bei der Fortschreibung des Baulandprogrammes 2022-2030 nur noch eine mittlere Priorität auf und rückt in der zeitlichen Einordnung der Baugebiete in die Jahre 2027-2030.
Die Aufstellung des Bebauungsplans des Bereichs östlich Lindenallee / nördlich Freie Flur wurde gemäß § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB durchgeführt. Man fragt sich nun, warum.
