Stellungnahme der Verwaltung zum abweichenden Beschluss der BV West
Die Bezirksvertretung Münster-West hatte mit ihrem abweichenden Beschluß zur Vorlage V/0488/2021 vom 16.09.2021 „Grundsatzbeschluss für ein Bildungshaus Albachten“ beschlossen:
Die Bezirksvertretung Münster-West begrüßt die Aktivitäten des Ehrenamtes für
das Bildungshaus Albachten außerordentlich. Als wachsender Stadtteil muss auch das Infrastrukturangebot Albachten zeitgleich mitwachsen.
Die Bezirksvertretung Münster-West erkennt die dargelegten Bedarfe an.
Die Umsetzung soll zeitgleich mit dem Baufortschritt der Baugebiete in Albachten erfolgen.
Die Verwaltung nimmt nun zum abweichenden Beschluss wie folgt Stellung:
Die Verwaltung kann den abweichenden Beschluss der BV West nicht aufgreifen, da – wie in der Vorlage u.a. in Beschlusspunkt 3 dargestellt – die Ressourcen für eine Realisierung nicht zur Verfügung stehen, sodass die gewünschte Umsetzung zeitgleich mit dem Baufortschritt der Baugebiete in Albachten nach aktuellem Stand nicht möglich ist.
Abgesehen von der derzeit fehlenden Veranschlagung von Personal- und Planungskosten sind vor allem Kapazitätsengpässe in einem möglichen Planungs- und Bauprozess bei der zeitlichen Planung zu berücksichtigen.
Des Weiteren wären bei einem Beschluss zur Umsetzung auch die Folgekosten zu berücksichtigen, die die Errichtung eines Bildungshauses nach sich ziehen würde.
Hierbei wären mit dauerhafter Auswirkung auf den Ergebnisplan neben den Abschreibungen und Betriebskosten auch eine Personal- und Sachkostenförderung bei einem betreibenden Träger relevant.
Der Rat der Stadt Münster entscheidet am Mittwoch 15.12.2021 endgültig über die Vorlage.
