Kriegsgräber: Enorme gesellschaftliche Bedeutung für die Gedenk- und Erinnerungskultur

Nach dem Beschluss des Rates der Stadt Münster, auf dem Gelände des Alten Friedhofes in Münster-Albachten ein neues Feuerwehrgerätehaus zu errichten, schaltet sich jetzt Regierungspräsidentin Dorothee Feller in die Diskussion ein. Sie zeigt auf, dass der Rat der Stadt Münster einen Beschluss gefasst hat, der in seiner Umsetzung die Beseitigung von Kriegsgräbern zur Folge hat. Sie führt dazu aus, dass unabhängig von den rechtlichen Voraussetzungen, Kriegsgräber eine enorme gesellschaftliche Bedeutung für die Gedenk- und Erinnerungskultur hat. Kriegsgräber dienen nicht nur dem Gedenken für die Hinterbliebenen; sie sind ein wesentlicher Bestandteil der gesellschaftlichen Präventionsarbeit.

Eine Entwidmung des Alten Friedhofs in Albachten ist bislang nicht erfolgt. Zuständig dafür wäre die Kirchengemeinde. Diese kann die Entwidmung jedoch nicht allein vornehmen, da sich auf dem Friedhof elf Kriegsgräber befinden, für deren Entwidmung die Vorschriften des Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) greifen. Das regelt, dass Kriegsgräber grundsätzlich bestehen bleiben (Ewigkeitsrecht). Ausnahmen davon sind nur unter engen Voraussetzungen möglich. Und: Dem müsste die Bezirksregierung als zuständige Landesbehörde zustimmen.

Foto: Bezirksregierung Münster

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