Die Stadt Münster hat vor der ev. Kirche (Ecke Mecklenbecker Str. – Meckmannweg) eine Parkverbotszone für Elektro-Tretroller eingerichtet. Die CDU Mecklenbeck war nach Bürgerbeschwerden tätig geworden.
E-Scooter sind in deutschen Städten ein beliebtes Fortbewegungsmittel. Doch beim Abstellen oder Parken müssen Regeln beachten werden. Gehwege dürfen nicht blockiert werden. Leider werden diese Verhaltensregeln nicht von allen Verkehrsteilnehmern beachtet. Vermehrt werden E-Tretroller rücksichtslos auf Geh- und Radwegen oder in Grundstückszufahrten abgestellt, wodurch Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer entstehen.
Grundsätzlich gilt: Den Roller nur auf vorgesehenen Parkplätzen oder am Gehwegrand abstellen, ohne Fußgänger oder Eingänge zu blockieren. Münster hat spezielle Parkzonen für E-Scooter eingerichtet, die entweder mit Schildern oder Markierungen auf dem Boden gekennzeichnet sind. In bestimmten Bereichen kann das Parken eingeschränkt werden, um Fußgänger nicht einzuschränken.

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