Auslegung der Planunterlagen muss wiederholt werden

Energiepark am Autobahnkreuzes Münster-Süd

In der Vorbereitung auf die Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster ist der Verwaltung ein Fehler in der bereits im Winter 2025/2026 ausgelegten Planzeichnung für den Energiepark Albachten aufgefallen, der im schlimmsten Fall Auswirkungen auf den Bebauungsplan Nr. 648 und damit auf die Genehmigungs-fähigkeit des gesamten Vorhabens haben könnte.

Der Fehler ist bei der inhaltlichen Anpassung der Planzeichnung zur damaligen öffentlichen Auslegung auf das gesetzlich vorgegebene XPlanungs-Format entstanden. In diesem Zuge wurde der Geltungsbereich fälschlicherweise, an einer Flurstücksgrenze orientiert, nach Westen auf die

angrenzende Hofstelle ausgeweitet, sodass der Umring der Bekanntmachung der Auslegung der Planunterlagen nicht mit dem des tatsächlich offengelegten Plans übereinstimmte.

Um diesen Fehler zu heilen, wird die Veröffentlichung der Planunterlagen und die Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wiederholt. Dazu sollen die Planunterlagen vom 24.08. bis zum 24.09.2026 erneut öffentlich ausgelegt und die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt werden. Für den abschließenden Beschluss wird die Ratssitzung am 09.12.2026 angestrebt. Nach erforderlicher Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster soll die Bekanntmachung dann im nächstmöglichen Amtsblatt Anfang 2027 erfolgen.

Stadt Münster, 18.08.2026

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