Weiteres Vorgehen zur 3. städtischen Gesamtschule am Standort Roxel

Am 14.02.2023 entscheidet die Bezirksvertretung Münster-West und am 15.02.2023 der Rat über das weiteres Vorgehen zur 3. städtischen Gesamtschule am Standort Roxel.

Zur Entscheidung steht die Vorlage der Verwaltung V/0091/2023 mit der nachstehenden Sachentscheidung:

1. Der Rat der Stadt Münster stellt fest, dass auch nach erneuter Überprüfung der städtischen Prognose die Errichtung einer Gesamtschule zum Schuljahr 2024/25 am Standort Roxel nicht zu einer Gefährdung der Anne-Frank-Gesamtschule in Havixbeck führt und das schulrechtliche Rücksichtnahmegebot nicht verletzt ist.

2. Der Ablehnungsbescheid der Bezirksregierung vom 23. Januar 2023 ist nach eingehender Prüfung der Fachanwaltskanzlei Meisterernst Düsing Manstetten rechtswidrig und verletzt die Stadt Münster in ihren Rechten. Der Rat beauftragt daher die Verwaltung, im Wege der Klage vor dem Verwaltungsgericht Münster den Anspruch auf Genehmigung der Errichtung der Gesamtschule in Roxel durchzusetzen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zum Klageverfahren Alternativen zur Verortung einer 3. städtischen Gesamtschule zu konkretisieren. Dazu wird ein Arbeitskreis, bestehend aus den schulpolitischen Sprecher*innen, gebildet.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: