Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel

Die Stadt Münster gibt nachstehende Maßnahmen bekannt und verfügt:

Die mit der Allgemeinverfügung vom 17.10.2022 um den Betrieb in Münster-Albachten, in dem der Ausbruch der hochpathogenen Gefügelpest festgestellt wurde, festgelegten Anordnungen für die Schutzzone werden aufgehoben.

Für die bisherige Schutzzone gelten nunmehr die Anordnungen der in der Allgemeinverfügung vom 17.10.2022 festgelegten Überwachungszone.

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft und gilt so lange, bis sie wieder aufgehoben wird.

In der Begründung wird ausgeführt, dass mit der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung Nr. 1 zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel vom 17.10.2022 wurde aufgrund der amtlichen Feststellung des Ausbruchs der Geflügelpest in einem Betrieb in Münster-Albachten eine Schutzzone um den Ausbruchsbetrieb festgelegt und die entsprechenden Maßnahmen gemäß der VO (EU) 2020/687 angeordnet.

Art. 68 Abs. 3 VO (EU) 2016/429 verweist bei der Aufrechterhaltung von Seuchenbekämpfungs- maßnahmen auf die Verordnung (EU) 2020/687. Gemäß Art. 39 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang X der VO (EU) 2020/687 beträgt die Mindestdauer der o. g. Maßnahmen in der Schutzzone 21 Tage. Nach Ablauf dieser Frist kann die zuständige Behörde diese aufheben, sofern im Ausbruchbetrieb die vorläufige Reinigung und Desinfektion erfolgt ist und in allen geflügelhaltenden Betrieben die sich in der Schutzzone befinden, das Geflügel klinischen und erforderlichenfalls Laboruntersuchungen mit Negativbefund unterzogen wurde.

Da die Reinigung und Desinfektion abgenommen und die Untersuchungen vollständig durchgeführt wurden, können nunmehr die Maßnahmen der Schutzzone aufgehoben werden. Gemäß Art. 39 Abs. 3 VO (EU) 2020/687 gelten in der Schutzzone dann, für einen zusätzlichen Zeitraum von mindestens 9 Tagen, die Maßnahmen der Überwachungszone einschließlich deren Ausnahmen.

Gegen diese Allgemeinverfügung ist Klage innerhalb eines Monats möglich.

Münster, den 7. November 2022
Der Oberbürgermeister

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