Verwaltung beantwortet CDU Antrag
Für die CDU ist es wichtig, dass für alle Zielgruppen mit ihren spezifischen Wohnbedürfnissen vor Ort in Albachten Ost quantitativ und qualitativ entsprechende Wohnangebote angeboten werden können. Die Stadt Münster kann als Grundstückseigentümerin über die Vergabe der städtischen Grundstücke diese Zielerreichung steuern.
Wegen dieser Steuerungsmöglichkeit hatte die CDU bereits mit Antrag aus 2020 gefordert, dass die Ausschreibung und Vergabe von insgesamt fünf Mehrfamilienhausgrundstücken (mit insgesamt ca. 60 barrierefreie Wohneinheiten) nicht im Höchstgebotsverfahren, sondern zu einem Festpreis mit einem Gebot auf die Startmiete erfolgen soll. Hier bekommt der Investor den Zuschlag für die Grundstücke, der nach Fertigstellung die geringste Miete von den Mietern verlangt.
In der jetzt vorgelegten Antwort der Verwaltung vom 20.09.2022 führt die Verwaltung aus, dass die Vergabe der Familienhausgrundstücke – wie beantragt – für einen Teil der öffentlich geförderten und frei finanzierten Wohnungen über ein Angebot über die Höhe der Startmiete erfolgen wird. Vom Höchstgebotsverfahren soll hier ausdrücklich kein Gebrauch gemacht werden.
Auch der CDU Forderung nach Bereitstellung von unterschiedlich großen Wohnungen, einem Mix aus Singlewohnungen, Wohnungen für Senioren, Wohnungen für Familien und integrativem Wohnen will die Verwaltung umsetzen. In ihrer Antwort betont sie nochmals, dass in Albachten Ost ein attraktives Wohnquartier für unterschiedliche Wohnansprüche und Lebensstile realisiert werden soll. Auch lokal zunehmend nachgefragte Wohnformen können, wie von der CDU beantragt, Berücksichtigung finden.
