Die bisherige Regelung zur Trägervertretung in Kindertageseinrichtungen der Stadt Münster soll dergestalt geändert werden (V/0510/2022), dass die Tätigkeit von den Bezirksvertretungen benannte politische Trägervertreter*innen beendet wird. Bei 29 städtischen Kitas mit 127 Gruppen gibt es aufgrund der bisherigen Regelung 98 politische Trägervertreter*innen.
Der Rat der Stadt Münster hatte vor über 45 Jahren am 10.03.1976 (Vorlage Nr. 510/75) beschlossen, dass dem „Kindergartenrat“ (heute: Rat der Kindertageseinrichtung) neben den Elternvertretern, der Kita-Leitung und den Gruppenleitungen auch vom Träger bestellte Vertreter angehören.
Die Verwaltung argumentiert, dass die Anbindung der Kitas an die Politik wie auch an die Verwaltung durch die etablierten Organisationsformen und Abläufe sichergestellt wird. Auf die Einbindung von politischen Trägervertretern*innen in der Trägervertretung der Kindertageseinrichtungen kann verzichtet werden, ohne dass dadurch ein Qualitätsverlust in den Einrichtungen entsteht und ohne dass Politik dadurch ihre Gestaltungsmöglichkeit bei wichtigen Kita-Fragen verliert.
Die Neuregelung soll nach den Vorstellungen der Verwaltung zum 01.01.2023 umgesetzt werden.
Ich gehöre seit über 15 Jahren dem Rat der Kindergarteneinrichtung der städt. Kita Brockmannstraße in Mecklenbeck an. Der Austausch und die gegenseitige Information habe ich während der gesamten Zeit als Bereicherung und nicht als Belastung empfunden. Ich bedaure daher diesen Schritt.
