LOOP – Nahverkehr auf Bestellung

Änderungsantrag der CDU-Fraktion in der BV West

Die CDU Fraktion in der BV West wird der Vorlage LOOP Münster nicht in vollem Umfang zustimmen. Die CDU-Fraktion wird dem Punkt 3, Beschluss der Einführung einer zusätzlichen Schutzgebühr von 1,- € je Fahrgast und Fahrt und dem Punkt 4, der vorschlägt, die telefonische Buchung ersatzlos zu streichen, nicht zustimmen.

Im Westen läuft der Betriebsversuch LOOP nur in Mecklenbeck-Süd. Mecklenbeck-Süd wird nur einmal stündlich von der Linie 10 angefahren. Den Anwohnern wurde LOOP als Alternative versprochen, um Ärzte, Lebensmittelmärkte und andere Einrichtungen bequem erreichen zu können.

Ausgehend vom 90-Minuten-Ticket mit einem Fahrpreis von 2,20 € stellt die Einführung der Schutzgebühr eine Preiserhöhung um 45% dar. Dies ist aus Sicht der CDU nicht tragbar.

Dieser Meinung schloss sich heute Abend auch die Bezirksvertretung Münster West an. Bereits gestern hatte auch die KIB gegen die Punkte 3 und 4 gestimmt.

Die Verwaltung führt zu ihrem Vorschlag aus, dass das attraktive Tarifmodell in Kombination mit schnellen Verbindungen und einem hohen Komfort zu einer hohen Akzeptanz und Nutzung des Service führt. Bis Ende Mai 2022 haben daher schon 300.000 Fahrgäste LOOPmünster genutzt. Bereits zu Projektbeginn konnten jedoch Parallelfahrten zu den Stadtbuslinien festgestellt werden, die seit August 2021 über eine technische Funktion vermieden werden.

Unabhängig davon lässt sich ein unverändert hohes Aufkommen an doppelten Buchungen,
kurzfristigen Stornierungen von Fahrten oder dem Nichterscheinen am Abholort feststellen. In der Folge finden viele vermeidbare Leerfahrten statt. Zudem steht LOOPmünster zu diesem Zeitpunkt anderen Personen mit Fahrtwünschen nicht zur Verfügung. Die Sanktionierung über die systematische Sperrung von Fahrgästen bei wiederholtem Fehlverhalten brachte leider keine signifikante Verbesserung.

Im Hinblick auf den Charakter von LOOPmünster als Pilotprojekt zur Erprobung verschiedener Varianten eines neuen Verkehrsangebotes sowie aufgrund der aufgeführten Aspekte empfehlen Verwaltung und Stadtwerke Münster daher eine Schutzgebühr einzuführen.

Die Schutzgebühr soll für alle Fahrgäste ab sechs Jahren gelten und einen Euro je Fahrgast und Fahrt betragen. Davon erhoffen sich Verwaltung und Stadtwerke eine Stabilisierung der betrieblichen Abläufe und eine bewusstere Kundenwahrnehmung der angebotenen Mobilitätsdienstleistung. Ebenso wird die Schutzgebühr im LOOPmünster dem höheren Komfort gegenüber der Busverbindung (kürzere Fußwege, Direktverbindungen, Sitzplatz) gerecht.

Die Einführung der Schutzgebühr ist zum Zeitpunkt der Vollintegration in die neue Mobilitätsplattform der Stadtwerke Münster vorgesehen. Mittelfristig soll das Ziel, LOOPmünster in seiner Funktion als Mobilitätsangebot für mobilitätseingeschränkte Personen oder Personen ohne geeignetes ÖPNV-Angebot im unmittelbaren Umfeld zu stärken, weiterverfolgt werden.

Dahingehend werden auch andere Tarifmodelle in Betracht gezogen – beispielsweise der Verzicht auf die Schutzgebühr in Gebieten ohne geeignetes ÖPNV-Angebot. Eine Voraussetzung hierfür bilden Weiterentwicklungen der Softwarelösung, die in den kommenden Jahren zu erwarten sind.

Unter Punkt 4 schlägt die Verwaltung vor, die Möglichkeit einer telefonischen Buchung von LOOPmünster abzuschaffen.

In Mecklenbeck-Süd wohnen viele ältere Leute, die kein Smartphone besitzen, somit auch die LOOP-App nicht haben und auf eine telefonische Buchung angewiesen sind. Sie werden damit von der LOOP-Buchung komplett ausgeschlossen und damit auch von der Mobilität mit Loop.

Mehrere Bewohner aus dem Waldviertel berichten, dass sie bis zu 30 Minuten in der Warteschleife waren.

Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Möglichkeit der telefonischen Buchung von LOOPmünster wurde kurz nach Betriebsstart im Oktober 2020 eingeführt. Nach fast zweijährigem Test ist festzustellen, dass – aufgrund der hohen Vorhaltungskosten und Aufwände zur Betreuung der Telefonbuchung – das Angebot der Telefonbuchung in einem erheblichen Missverhältnis zur Nachfrage steht. Lediglich 0,2 % aller Buchungen erfolgen telefonisch.

Vor dem Hintergrund der geplanten Schutzgebühr würde zudem ein zusätzlicher Prozess zur Zahlung des Zuschlages bei telefonischer Bestellung im Fahrzeug notwendig werden. Neben der Mitnahme von Bargeld durch das Fahrpersonal, welches in den Fahrzeugen von LOOPmünster nicht vorgesehen ist, würden weitere Aufwände in der Schaffung von analogen Zahlungsprozessen erforderlich sein. Aufgrund des bereits gegebenen Missverhältnisses aus Aufwänden und Nutzen der Telefonbuchungsfunktion soll das Angebot der telefonischen Buchung mit Einführung der Mobilitätsplattform und der Schutzgebühr eingestellt werden. Um den Telefonbuchenden den Zugang zur digitalen Buchungsmöglichkeit zu erleichtern, planen Verwaltung und Stadtwerke ein verbessertes Informations- und Schulungsangebot zur App-Bedienung.

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