Ich hatte in der Sitzung vom 28.04.22 die Verwaltung gebeten, dass Sie für die Brückenbauwerke über die Bundesautobahnen im Bezirk West eine Übersicht geben, wie die jeweiligen Laufzeiten sind. In der Sitzung der BV West vom 09.06.22 hatte ich nochmals an die Erledigung erinnert. Hintergrund sind die Konflikte auf den schmalen Brücken zwischen Autofahrern, Radfahrern und Fußgängern.
Nun gibt es eine Zwischennachricht. „Da die Zuständigkeit der Brücken nicht bei der Stadt Münster liegt, haben wir die „Die Autobahn GmbH“ bereits angeschrieben und warten auf Informationen“.
Grundsätzlich kann zum allgemeinen Vorgehen bei Brücken gesagt werden:
- Grundsätzlich haben Brücken kein vorherbestimmtes Lebensalter.
- Wie lange Brücken genutzt werden dürfen / sollen liegt u.a.
-am allgemeinen Zustand (Regelmäßige Prüfungen)
-den Verkehrsmengen, auch nach Prognosen der Verkehrsentwicklung, etc.
- Der Allgemeine Zustand:
-Jährliche Sichtprüfungen
-3jährige detaillierte Sichtprüfungen
-6jährige umfangreiche Prüfungen mit Kontakt zum Bauwerk.
