Mit dem Bebauungsplan Nr. 486 werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Verlegung der Heroldstraße und Unterführung unter den vorhandenen Bahngleisen geschaffen.
Der Bebauungsplan für die Heroldstraße weist auch Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft aus. Da der vorhabenbedingte Eingriff nicht vollständig innerhalb des Plangebietes kompensiert werden kann, sind auch außerhalb des Plangebietes externe Ausgleichsfläche vorgesehen.
Innerhalb des Bebauungsplangebiet erstreckt sich eine Fläche innerhalb des Gewerbegebietes zwischen Weseler Straße und Bahngleisen im Nordosten. Sie ist unbebaut und unversiegelt geblieben und hat sich als Grünlandbrache entwickelt. Sie ist als schutzwürdiges Biotop in der Stadtbiotopkartierung bzw. im Biotopkataster der LÖBF erfasst.
Die Grünflächenmaßnahme nördlich der Bahn zur Entwicklung von Natur und Landschaft wird nun umgesetzt.
