Vielfalt statt Steine forderte die CDU-Fraktion in der BV West im Juli 2020 und regte an, dass durch die „Textlichen Festsetzungen“ der Bebauungspläne „Graue Schotter-Steingärten“ ausgeschlossen sind.
Mit dem Titel „Ökologische Belange in der Bauleitplanung: Begrünung der Vorgärten und der Flachdächer“ schlägt die Verwaltung in der Vorlage V/0531/2020 nun dem Ratsausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung vor, in neuen Bebauungsplänen künftig grundsätzlich die Gestaltung des Vorgartens als bepflanzter Garten festzusetzen (Verbot von Schottergärten).
Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit hat zur empirischen Untermauerung zwei mittlerweile vollständig bebaute Neubaugebiete einer näheren Betrachtung unterzogen. Das vorgefundene Ergebnis zeigt, dass ca. 30 – 40% der Vorgärten eine übermäßige Versiegelung bzw. „Verschotterung“ aufweisen. Auch in bestehenden Wohngebieten hat sich der Anteil der begrünten Flächen in den letzten Jahren durch die Nachverdichtung stark verringert. Hinzu kommt, dass es auch bei bestehenden Gebäuden verstärkt zur Anlage von Schottergärten kommt. Als Grund für die Anlage eines Schottergartens wird häufig der erhoffte geringere Aufwand für die Pflege genannt. Weitere Gründe sind gestalterische Aspekte und der Eindruck der stärkeren „Aufgeräumtheit“ des Gartens.
Die Stadt selbst will öffentliche Flächen (Mittelinseln, Schulhöfe, Seitenstreifen…) soweit wie möglich entsiegeln und begrünen bzw. bei neuen Bauvorhaben die Versiegelung möglichst reduzieren.
