Der versenkbare Poller am Rottkamp wurde jetzt erneuert. Der Antrag der CDU, den defekten versenkbaren Poller zu erneuern, blieb nach der Antragstellung nicht ohne Widerspruch. Die Regelungen der „Textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan 437“ in Albachten sind jedoch eindeutig: „Die Erschließung für den KFZ-Verkehr ist nur an den gekennzeichneten Zu- und Abfahrten an der Dülmener Straße und dem Rottkamp zulässig“. Das heißt – keine Freigabe der Straßen Rottkamp und Wierling für den Durchgangsverkehr.
Dem versenkbaren Poller am Rottkamp kommen weiterhin zwei wichtige Funktionen zu: Zum einen die verkehrliche Trennung der beiden Baugebiete 437 und 228, zum anderen die Öffnung der Straße für den ÖPNV. Der CDU Antrag datiert vom 13.05.20 (A-W/0034/2020).
