Ossenkampstiege und Klapperhagen
Die im Eigentum der Stadt Münster stehende Verkehrsflächen werden dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet:
- Die Stichstraße Ossenkampstiege von der Hausnummer 41 bis zur Hausnummer 43.
- Der südliche Teil der Wendeanlage neben der Hausnummer 43c ist nicht Bestandteil der Widmung.
- Die Stichstraße Ossenkampstiege von der Hausnummer 49 bis zur Hausnummer 51.
- Die Straße Klapperhagen von der Osterstraße bis zur Hausnummer 28.
- Ab der Hausnummer 28 ist der Klapperhagen als Rad- und Fußweg ausgebaut und im Übersichtsplan als solcher dargestellt. Dieser Teil wird nur für den Radfahrer- und Fußgängerverkehr gewidmet.
Die Widmungen beziehen sich auf die Straßen- und Wegeflächen, die im Plan dargestellt sind. Der Plan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. Die Verkehrsflächen werden als Gemeindestraßen eingestuft.
Amtsblatt Stadt Münster Nr. 6 / 2026 vom 20.03.2026

Plan Stadt Münster