Gesetzentwurf: Gewalt gegen Praxisteams soll Straftatbestand werden

Angriffe gegen medizinisches Personal sollen in Zukunft härter bestraft werden können. Ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur „Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“ sieht vor, Gewalt in Praxen und Kliniken früher unter Strafe zu stellen. „Das ist ein wichtiges Signal und der richtige Schritt“, begrüßt Lars Rettstadt, 1. Vorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Westfalen-Lippe das Vorhaben.

Der Landesverband fordert schon lange einen besseren Schutz der Praxisteams in der ambulanten Versorgung vor Bedrohungen oder Gewalt. „Aggressives Verhalten gegenüber den Beschäftigten im Gesundheitswesen nimmt zu und nicht immer bleibt es bei verbalen Attacken“, so Rettstadt.

Im vergangenen Jahr wurde ein Hausarzt aus Spenge in Ostwestfalen, der selbst seit Jahren berufspolitisch im Verband engagiert ist, in seiner Praxis angegriffen und schwer verletzt. Die Delegierten des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Westfalen-Lippe machten sich daraufhin für politische Konsequenzen und eine Aufnahme der Beschäftigten in Arztpraxen ins Strafgesetzbuch stark und verabschiedeten einem entsprechenden Antrag.

Bislang macht sich strafbar, wer Hilfeleistende wie etwa Beschäftigte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder der Notaufnahmen durch Androhung von Gewalt oder tätlichen Angriff behindert. Angriffe gegen Ärztinnen, Ärzte und das Praxispersonal in der ambulanten Versorgung waren nach diesem Gesichtspunkt noch kein Straftatbestand. Um dies zu ändern, plant das Bundesjustizministerium die Einführung eines neuen Paragrafen 116.

Hausärztinnen- und Hausärzteverband Westfalen-Lippe, 22.02.2026

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