Künftig nur noch 18 Mitglieder in der Bezirksvertretung
Petra Schwar ist mit Ablauf des 20.11.2025 als Vertreterin der Partei AfD aus der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Münster – West durch Verzicht im Sinne der §§ 37 Ziffer 1, 38, 45 Absatz 1 Satz 1, 46a Absatz 1 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (KWahlG) ausgeschieden.
Der Wahlleiter hat das künftige Freibleiben des zuvor von ihr in der Bezirksvertretung besetzten Sitzes festgestellt; die Feststellung wird vorraussichtlich im kommenden Amtsblatt, das am 28.11.2025 erscheint, öffentlich bekannt gemacht.
Nach § 45 Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit § 46a KWahlG bleibt ein in einer Bezirksvertretung frei gewordener Sitz unbesetzt, falls eine nach § 45 Absatz 1 Satz 1 KWahlG ausgeschiedene Person bei der Wahl für eine Partei angetreten ist, deren Reserveliste infolge des Ausscheidens des bisherigen Vertreters erschöpft ist. Gemäß § 45 Absatz 5 Satz 2 in Verbindung mit § 46a Absatz 1 KWahlG vermindert sich die gesetzliche Mitgliederzahl der Bezirksvertretung entsprechend.
Für die Nachfolge der ausgeschiedenen Petra Schwar ist weder ein/e Ersatzbewerber/in noch ein/e Listennachfolger/in im Listenwahlvorschlag der Partei AfD benannt; die Liste ist erschöpft. Die Mitgliederzahl der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Münster – West vermindert sich infolge des Freibleibens des zuletzt durch Petra Schwar besetzten Sitzes auf eine Anzahl von 18 Mitgliedern.
Stadt Münster, 24.11.2025