Petra Schwar – AFD – scheidet aus der Bezirksvertretung Münster West aus

Künftig nur noch 18 Mitglieder in der Bezirksvertretung

Petra Schwar ist mit Ablauf des 20.11.2025 als Vertreterin der Partei AfD aus der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Münster – West durch Verzicht im Sinne der §§ 37 Ziffer 1, 38, 45 Absatz 1 Satz 1, 46a Absatz 1 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (KWahlG) ausgeschieden.

Der Wahlleiter hat das künftige Freibleiben des zuvor von ihr in der Bezirksvertretung besetzten Sitzes festgestellt; die Feststellung wird vorraussichtlich im kommenden Amtsblatt, das am 28.11.2025 erscheint, öffentlich bekannt gemacht.

Nach § 45 Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit § 46a KWahlG bleibt ein in einer Bezirksvertretung frei gewordener Sitz unbesetzt, falls eine nach § 45 Absatz 1 Satz 1 KWahlG ausgeschiedene Person bei der Wahl für eine Partei angetreten ist, deren Reserveliste infolge des Ausscheidens des bisherigen Vertreters erschöpft ist. Gemäß § 45 Absatz 5 Satz 2 in Verbindung mit § 46a Absatz 1 KWahlG vermindert sich die gesetzliche Mitgliederzahl der Bezirksvertretung entsprechend.

Für die Nachfolge der ausgeschiedenen Petra Schwar ist weder ein/e Ersatzbewerber/in noch ein/e Listennachfolger/in im Listenwahlvorschlag der Partei AfD benannt; die Liste ist erschöpft. Die Mitgliederzahl der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Münster – West vermindert sich infolge des Freibleibens des zuletzt durch Petra Schwar besetzten Sitzes auf eine Anzahl von 18 Mitgliedern.

Stadt Münster, 24.11.2025

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