Der Städtetag NRW warnt davor, dass die Städte in Kürze gezwungen sein könnten, für einen Teil der Rettungseinsätze Gebührenbescheide an die Bürgerinnen und Bürger zu schicken. Grund sind gescheiter te Verhandlungen mit den Krankenkassen über die Kosten der sogenannten Fehlfahrten.
Dazu erklärt Thomas Eiskirch, Vorsitzender des Städtetages NRW und Oberbürger meister der Stadt Bochum: „Stand jetzt befürchten wir das Schlimmste. Wenn es nicht schnell doch noch eine Lösung für die Kosten der sogenannten Fehlfahrten gibt, bleibt den Städten eigentlich nur eine Möglichkeit: Sie müssten den Bürgerinnen und Bürgern, die in diesen Fällen den Rettungswagen gerufen haben, Gebührenrechnungen schicken.“
Sogenannte Fehlfahrten sind Einsätze, bei denen die Patienten nicht ins Krankenhaus gefahren werden, zum Beispiel weil eine Behandlung vor Ort ausreicht. Das würde etwa jede fünfte Fahrt von Rettungsdiensten in NRW betreffen. Das Geld müssten sich die betroffenen Bürgerinnen und Bürger dann selbst bei den Krankenkassen zurückholen.
„Dieses Verfahren hat eigentlich nur Nachteile“, so Eiskirch. „Es ist kompliziert, bürokratisch und birgt außerdem eine große Gefahr: Wer das erste Mal eine Rechnung für einen Rettungseinsatz bekommt, überlegt es sich beim nächsten Notfall zweimal, ob er die 112 wählt. Das ist gefährlich.“ Doch dieses WorstCase Szenario wird immer wahrscheinlicher. Alternativen gibt es praktisch keine, wenn die Krankenkassen sich weiter verweigern. Die Städte können angesichts des Rekorddefizits der kommunalen Haushalte die Kosten nicht selbst übernehmen.
Das NRWGesundheitsministerium muss deshalb jetzt schnell handeln und in den Verhandlungen mit den Krankenkassen vermitteln. Wenn das nicht gelingt, sollte das Land den Städten zur Hilfe kommen und bis auf Weiteres die Kosten für die Fehlfahrten übernehmen.
Langfristig könnte der Bund die entsprechende Gesetzeslücke im Sozialgesetzbuch schließen und klar regeln, dass ein Rettungseinsatz auch abgerechnet werden kann, wenn eine Behandlung vor Ort stattgefunden hat oder die Patienten in eine Arztpraxis gefahren werden und nicht unbedingt ins Krankenhaus.
Städttag NRW Standpunkte 4/25
