Parken an Bordsteinabsenkungen ist unzulässig

Oberort / Albachtener Str.

In Abständen werden wir von unterschiedlichen Bürgern darauf angesprochen, dass die Einmündung Oberort / Albachtener Straße zugeparkt wird. Davon ist betroffen einerseits eine Bordsteinabsenkung und die Aufstellfläche für wartende PKW, die den Gegenverkehr auf der Albachtener Str. abwarten müssen.

Im Bereich der abgesenkten Bordsteinabsenkungen ist gem. § 12 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung das Parken unzulässig, die eingezeichneten weißen Linien verdeutlichen diesen Zustand zusätzlich. Auch wenn der Parkraum auf der Albachtener Str. inzwischen knapp geworden ist, bitten wir um Beachtung, um insbesonderen Personen mit Einschränkungen eine Chance zu geben, die Straße zu queren.

Die Verkehrsüberwachung ist eingeschaltet und wird den Bereich überwachen.

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