Beantwortung der Fragen des CDU-Antrag A-W/0022/2025 vom 04.06.2025 durch die Verwaltung
Zu Punkt 1:
Frage: Liegen bei den durchgeführten Messungen mit dem Seitenradarmessgerät auch Feststellungen zu den Verkehrsmengen auf der Sendener Stiege vor?
Antwort: Die Originaldaten der Messung liegen nicht mehr vor. Damals wurde lediglich die V85-Geschwindigkeit ausgewertet und dokumentiert.
Zu Punkt 2:
Frage: Liegen aus der Vergangenheit weitere Verkehrszählungen vor?
Antwort: In der Vergangenheit wurden sowohl Seitenradarmessunqen durch das Ordnungsamt als auch Verkehrszählungen durch das Amt für Mobilität und Tiefbau durchgeführt. Messungen wurden durchgeführt am:
Messungen von Donnerstag, 23.11.2023, 11:49 Uhr bis Donnerstag, 30.11.2023, 08:38 Uhr
Messungen von Freitag, 19.01.2024, 10:42 Uhr bis Donnerstag, 25.01.2024, 10: 10 Uhr
Messungen Freitag, 15.03.2024, 11:41 Uhr bis Freitag, 22.03.2024, 07:25 Uhr
Messungen: Freitag, 02. 08..2024, 07:36 Uhr bis Freitag, 09.08.2024, 08:05 Uhr
Bei Interesse können die Ergebnisse weitergeleitet werden.
Zu Punkt 3:
Frage: Kann in diesem Jahr noch eine Verkehrszählung auf der Sendener Stiege durchgeführt werden, insbesondere an den Messstellen an der Weseler Straße, auf Höhe des Ortsschildes sowie im Bereich der Einmündung der Osthofstraße/Sendener Stiege.
Antwort: Im Jahr 2024 wurden bereits drei Seitenradarmessungen durch das Ordnungsamt sowie zwei Verkehrszählungen durch das Amt für Mobilität und Tiefbau durchgeführt. Eine erneute Zählung wird voraussichtlich keine·wesentlich anderen Ergebnisse liefern.

Stadt Münster