Ausweitung der Tempo-30-Regelung auf der Heroldstraße
Die Verwaltung soll prüfen, ob die unterschiedlichen Tempovorgaben auf der Heroldstr. durch eine einheitliche Tempo-30-Regelung zwischen Ortsschild/Waldweg und Weseler Str. zeitnah umgesetzt werden kann. So lautet der Auftrag, den die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster West heute an die Verwaltung geschickt hat.
Die Wohnquartiere entlang der Heroldstraße zwischen Ortsschild/ Waldweg und dem Getterbach wurden in den zurückliegenden Jahren erheblich verdichtet, so dass die dort wohnende Bevölkerung deutlich zugenommen hat.
Die Anwohner klagen schon seit Jahren, dass viele LKW unangemessen schnell die Straße und auch die Engstellen passieren. Durch die geplante erhebliche Vergrößerung des Gewerbegebietes Amelsbüren ist mit einer deutlichen Zunahme des LKW-Verkehrs zu rechnen. Die Heroldstraße verfügt in diesem Bereich nicht über einen Radweg.
Im Bereich der Kreuzung mit dem Getterbach und in der Bahnunterführung wurde mit der Verlegung der Heroldstraße erfreulicherweise Tempo 30 eingeführt. Aber der Bereich der neuen Kreuzung zum zukünftigen Wohnquartier Kittelfeld wurde aus nicht nachvollziehbaren Gründen ausgespart.
Ein einheitlich umgesetztes Tempo-30-Konzept, das Rücksicht auf die Wohnbevölkerung entlang der Heroldstraße nimmt, erhöht die Sicherheit auf der Heroldstraße insbesondere für Kinder (Schulweg), ältere Menschen, Radfahrer (keine Nebenanlagen) und Fußgänger. Es reduziert Lärm- und Schadstoffbelastungen, verbessert den Verkehrsfluss und trägt zu mehr Lebensqualität im Stadtteil bei.
Schon seit Jahren wird gefordert, dass Tempolimits in die Hände der Kommunen gehören. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 5. Juli 2024 den Änderungen an der Straßenverkehrsordnung zugestimmt. Länder und Kommunen haben nun mehr Flexibilität bei ihren Entscheidungen: Sie können neben der Leichtigkeit des Straßenverkehrs auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung bei ihren Anordnungen berücksichtigen, wenn die Sicherheit des Verkehrs dadurch nicht beeinträchtigt wird. Das gilt auch für Streckenabschnitte zwischen zwei Tempo-30-Strecken (Lückenschluss). Die neuen Möglichkeiten schließen Tempolimits auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen oder weiterer Vorfahrtsstraßen ein.
In einer begleitenden Entschließung stellt der Bundesrat unter anderem fest, dass die sogenannte „Vision Zero“, wonach niemand durch Verkehrsunfälle getötet oder schwer verletzt werden soll, bislang in der Straßenverkehrsordnung nicht verankert ist. Er bat die Bundesregierung, dieses Prinzip ausdrücklich in die StVO aufzunehmen, um das übergeordnete Ziel der Verkehrssicherheit als maßgeblichen Leitgedanken stärker hervorzuheben. Die Länderkammer regte weiter an, Vision Zero in einer Präambel zur StVO als Leitbild zu etablieren.
Dieser Antrag greift damit die noch nicht umgesetzten Punkte 5 und 9 des von der CDU bereits im Jahre 2021 in die BV West eingebrachten „Verkehrlichen Maßnahmenprogramms „Verlegung Heroldstraße/ Bahnhaltepunkt Mecklenbeck“ noch einmal im Zusammenhang auf.
