Die Verwaltung wird in einem heute eingereichten Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West
- um Antwort gebeten, ob bei den Messungen mit dem Seitenradarmessgerät (Antrag A-W/0002/2015, Antwort Verwaltung vom 26.04.2016) auch Feststellungen zu den Verkehrsmengen auf der Sendener Stiege getroffen wurden?
- um Beantwortung gebeten, ob aus der Vergangenheit weitere Verkehrszählungen vorliegen?
- gebeten, noch in diesem Jahr eine Verkehrszählung auf der Sendener Stiege durchzuführen (Meßstellen an der Weseler Str., auf Höhe des Ortsschildes, im Bereich der Einmündung der Osthofstr./Sendener Stiege).
Nach der Antwort der Verwaltung vom 18.07.2024 zum CDU-Antrag A-W/0005 aus 2024 ist die Einfahrt von Kraftfahrzeugen an beiden Einmündungen der Sendener Stiege verboten und lediglich Anliegern gestattet, sodass der Durchgangsverkehr unterbunden wird. Aus Fahrtrichtung Münster kommend besteht zudem ein Abbiegeverbot in die Sendener Stiege.
Diese Feststellungen decken sich jedoch nicht mit den Feststellungen der Anlieger und auch nicht mit den Beobachtungen der CDU.
