Errichtungsbeschluss für bis zu 50 Plätze
Stimmt der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 02.07.2025 zu, dann wird in dem Baugebiet Albachten-Ost auch eine dauerhafte Flüchtlingseinrichtung gebaut. Wie in grundsätzlich jedem größeren Neubaugebiet wurde im Bebauungsplan ein Standort für eine dauerhafte Flüchtlingseinrichtung ausgewiesen. Ein Baubeginn wird für 2026 angestrebt, mit einer Fertigstellung wäre dann etwa zum zweiten Quartal 2028 zu rechnen.
Das Gebäude wird durch die Wohn + Stadtbau GmbH gebaut, schlüsselfertig zur Verfügung gestellt und von der Stadt Münster angemietet.
Für die Betreuung der Flüchtlingseinrichtung im Baugebiet Albachten-Ost werden 0,50 VZÄ für Sozialarbeiter/-innen bzw. Sozialpädagogen/-innen und 0,50 VZÄ für den Hausdienst eingesetzt.
Aktuell sind mit 1.203 Plätzen in dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen nach dem münsterschen Flüchtlingskonzept lediglich gut 35 % der vorhandenen Platzkapazitäten dauerhaft abgesichert. Im letzten Mediationsverfahren wurde Anfang 2018 ein dauerhafter Bedarf von mindestens 1.765 Plätze angenommen.
Das Konzept der Stadt Münster zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen hat sich bewährt. Die Flüchtlingseinrichtungen sollen möglichst gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt sein, in der Regel nicht mehr als 50 Plätze umfassen, in Wohnquartiere integriert sein und gute räumliche Bedingungen bieten. Diese Grundlage wurde auch im Handlungskonzept „Geflüchtete Menschen in Münster“ verankert. Die Übergangseinrichtungen der Stadt Münster mit ihrer dezentralen, integrativen Ausrichtung und einer angemessenen Platzzahl tragen dazu bei, dass die soziale Balance in den Quartieren gestärkt wird.
Die Flüchtlingseinrichtungen sind stets als Übergangseinrichtungen konzipiert, das heißt, die geflüchteten Menschen werden dort nicht auf Dauer untergebracht. In den Einrichtungen sollen das Ankommen und die Integration der geflüchteten Menschen in Münster gezielt unterstützt und der Übergang in privaten Wohnraum begleitet werden. Die „dauerhaften“ Einrichtungen werden so geplant, dass sie langfristig und in Abhängigkeit von der Entwicklung der Bedarfe in regulären Wohnraum umgewandelt werden können.
Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben und nicht oder nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes zu wohnen, sollen in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Diese sind in Münster dezentral organisiert. Die Unterbringung der Menschen erfolgt zunächst in der städtischen Erstaufnahme, von dort wird die dezentrale Unterbringung nach Kriterien geplant.
