Kenntnisnahme der Entwürfe zur Veröffentlichung
Die Fa. Wind2B GmbH plant die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) am Autobahnkreuz Münster Süd der BAB 1 und 43 im Stadtbezirk Münster-West im Stadtteil Albachten im Bereich der Straße „Am Getterbach“.
Ergänzend möchten die Stadtwerke Münster GmbH auf demselben Flurstück eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage (FFSA) erstellen. Dieser konkrete Planungsanlass hat zu der Überlegung geführt, auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) an dem Standort eine Fläche i.S. eines „Energieparks“ darzustellen.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans und den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Internet zu veröffentlichen.
WEA sind im Regelfall nur innerhalb der ausgewiesenen Konzentrationszonen zulässig. Einer Genehmigung der WEA am Autobahnkreuz Münster-Süd steht aktuell die Windkraftkonzentrationsplanung der Stadt Münster entgegen, durch die Stadt Münster können aber – über die derzeitigen Konzentrationszonen hinaus – zusätzliche Flächen für die Windenergie in ihrem Flächennutzungsplan dargestellt werden.
Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen (FFPA) und einer Windenergieanlage (WEA) als Projekt mit dem Namen „Energiepark am Autobahnkreuz Münster-Süd“.
Nach der frühzeitigen Beteiligung am 15. Mai 2024 im Haus der Begegnung in Albachten soll mit der Veröffentlichung für den Zeitraum eines Monats die zweite Beteiligungsphase gemäß Baugesetzbuch erfolgen. Der Auslegungszeitraum ist für das dritte Quartal 2025 vorgesehen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird zeitgleich durchgeführt.
Die maximale Höhe baulicher Anlagen HAmax der Windenergieanlage darf nach den textlichen Festsetzungen 235,00 m nicht überschreiten, die minimale Höhe baulicher Anlagen HAmin der Windenergieanlage darf 199,00 m nicht unterschreiten.
Text und Skizze Stadt Münster
