Mit dem Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West vom 08.07.2022 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob und wie eine Verlängerung des Radweges der Heroldstraße über die Weseler Str. ermöglicht werden kann, um Radfahrenden die Fahrt in Richtung Albachten oder Mecklenbeck-Mitte (Nord-Süd-Achse und Verbindung zur Veloroute) ohne Zeitverlust fortsetzen zu können.
Mit dem Bau der neuen Heroldstraße und der Herstellung des Bahnhaltepunktes in Mecklenbeck, gewinnt die Wegebeziehung „Heroldstraße – Meyerbeerstraße“ vor allem für den Umweltverbund an Bedeutung.
Entlang der Heroldstraße verläuft ein getrennter Geh- und Radweg, der für den Zweirichtungs-verkehr ausgebaut ist. In einem Abstand von ca. 25 m vor der Kreuzung Weseler Straße / Herold-straße / Meyerbeerstraße werden Radfahrende und Zufußgehende auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg zum Kreuzungspunkt geführt. An der Kreuzung endet der gemeinsame Geh- und Radweg. Die vorgesehene Querungssituation wird Radfahrenden mithilfe eines Wegweisers verdeutlicht.
Beobachtungen haben gezeigt, dass sich Radfahrende nicht an das Rechtsfahrgebot halten, die Weseler Straße direkt queren und über den Gehweg auf der falschen Seite in die Meyerbeerstraße fahren. Der Kreuzungspunkt ist baulich und signaltechnisch nicht für eine derartige Querungs-situation ausgelegt. Auch der anschließende Gehweg ist weder für eine Nutzung für Radfahrende vorgesehen noch ausreichend breit dimensioniert. Die Anordnung des Schildes „Geisterradler gefährden“ durch die Straßenverkehrsbehörde konnte nicht den gewünschten Effekt, zur Reduzierung des Radverkehrs in entgegengesetzter Richtung, erzielen.
Um eine sichere Querung des Kreuzungspunktes für Radfahrende mit nur einer Ampelschaltung zu erreichen, wurden zwei verschiedene Varianten geprüft.
Variante 1: Diagonalquerung
Die erste Variante beinhaltet die Querung des Knotenpunktes mithilfe einer Diagonalquerung für den Radverkehr. Diese Variante ist aufgrund fehlender Flächenverfügbarkeit, aufgrund maßgeblicher Bedenken im Hinblick auf die Verkehrsslcherheit seitens der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei sowie Bedenken bezüglich der verkehrstechnischen Umsetzung bereits früh ausgeschieden.
Variante 2: Verbreiterung der Nebenanlage
Eine zweite Variante sah eine Verlängerung des Zweirichtungsradweges entlang der Heroldstraße bis zum Kreuzungspunkt Weseler Straße / Heroldstraße/Meyerbeerstraße vor. Im südwestlichen Bereich des Knotenpunktes sollen Aufstellbereiche für die verschiedenen Fahr-beziehungen hergestellt werden. Um eine sichere Querung der Weseler Straße zu gewährleisten, wird neben der Fußgängerfurt eine Radwegfurt für den Zweirichtungsverkehr aufgebracht. Entlang der Meyerbeerstraße soll ein neuer Gehweg mit einer Breite von 2,50 m realisiert werden. Der Zweirichtungsverkehr soll bis Haus Nr. 37 fortgeführt werden. An diesem Punkt könnte der Radverkehr in die Meyerbeerstraße geführt werden.
In dieser Variante wird das heutige verkehrswidrige Verhalten der Radfahrenden auf der ,,falschen“ Seite zu queren, durch bauliche Maßnahmen und Anpassungen an der Signalsteuerung legalisiert. Die erforderlichen Anpassungen sind allerdings im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Weseler Straße / Heroldstraße / Meyerbeerstraße äußerst kritisch zu bewerten. Das Ergebnis der verkehrstechnischen Untersuchung bei Umsetzung dieser Variante soll aus diesem Grund erläutert werden.
Die Planung verbessert die Verkehrsqualität für den Radverkehr am Knotenpunkt wesentlich. Sie erfordert jedoch auch eine zusätzliche Signalisierungsphase für den linksabbiegenden Kfz-Verkehr aus der Heroldstraße, da bei Geh- und Radwegen im Gegenrichtungsverkehr aus Verkehrs-sicherheitsgründen eine signaltechnische Trennung vom Kfz-Verkehr erforderlich wird. Daraus folgernd sind Grünzeitkürzungen der bestehenden Signalisierungsphasen notwendig, die die erforderliche Leistungsbilanz der Bestandssteuerung auflösen werden. Die bei Umsetzung der Maßnahme festzustellenden Grünzeitreduzierungen der Hauptrichtungsterkehrsströme werden die Qualität der Grünen Welle während der Morgen- und Abendspitzenstunden stark einschränken. Die infolge der zusätzlichen Signalisierungsphase notwendigen Kürzungen des Grünzeitangebots für
Verkehrsströme der Weseler Straße mindern die im Bestand geschalteten Grünzeiten um ca. 25 %. Die vorgestellten „Grünen Wellen“ sind dann auf der Grundlage der ermittelten Verkehrsdaten nicht leistungsfähig und führen besonders während der Spitzenverkehrszeit zu maßgeblichen Störungen auf der Weseler Straße. So wird u.a. während der morgendlichen Hauptverkehrszeit in Richtung Stadtzentrum nur die Qualitätsstufe E (nicht leistungsfähig) erreicht.
Es ist daher mit erheblichen Rückstauungen zu rechnen. Dies wird voraussichtlich zu Verspätungen im öffentlichen Personennahverkehr führen (Hochleistungsachse Weseler Straße; hier: Stadtbuslinien 10, 15, 16 und 20; 3400 Fahrgäste im Querschnitt), die nicht nur in diesem Bereich, sondern auch in der Innenstadt und den angrenzenden Stadtteilen spürbar sein werden.
Der Rettungsdienst· sowie der Brandschutz, könnte bei Umsetzung der Maßnahme, durch die Feuerwehr insbesondere im Stadtteil Albachten nicht mehr in den erforderlichen Rettungsfristen sichergestellt werden. Die zu erwartenden stärkeren Rückstauungen werden nach einer gewissen Zeit zu Verdrängungseffekten in andere Bereiche führen, die wiederum die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr weiter einschränken werden.
Aufgrund der zu erwartenden Leistungseinbußen des Kreuzungspunktes kann die Planung grundsätzlich nicht umgesetzt werden.
In Absprache rnit der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde wurde die Beschilderung und Markierung vor Ort am 13.08.2024 geändert. In der Meyerbeerstraße wurde am linken Gehweg das VZ 239 (Gehweg) über dem Geisterradlerschild angebracht. Auf der Nebenanlage der Heroldstraße wurde das VZ 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) und das VZ 1012-31 (Ende) von der-rechten Seite auf die linke Seite versetzt . Auf der rechten Seite der Nebenanlage wurde das VZ 209 (vorgeschriebene Fahrrichtung rechts) angebracht. Des Weiteren wurde eine Radfahreraufstellfläche markiert.
Nachdem die kurzfristige Maßnahme zur Erhöhung der Erkennbarkeit der vorhandenen Radverkehrsführung umgesetzt worden ist, wurde am 28.08.2024 eine Verkehrszählung durchgeführt. Dabei wurden alle Radfahrende gezählt, die aus der Heroldstraße über die Weseler Straße gefahren sind, um in die Meyerbeerstraße einzufahren. In der morgendlichen Spitzenstunde (7:00 Uhr bis 8:00 Uhr) wurden 128 Radfahrende gezählt, die die Weseler Straße wie vorgesehen querten. Bei 37 Personen konnte eine verkehrswidrige Querung des Kreuzungspunktes auf „direktem“ Weg beobachtet werden. Während der abendlichen Spitzenstunde (16:00 Uhr bis 17:00 Uhr) benutzten 30 Verkehrsteilnehmende die vorgesehene Furt, um die Weseler Straße zu passieren während 31 Radfahrende die regelwidrige Wegebeziehung nutzten. Beobachtungen haben gezeigt, dass die kurzfristige Maßnahme einen positiven Einfluss auf die Erkennbarkeit der vorhandenen Radverkehrsführung hat.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Drittel bis die Hälfte der Radfahrenden aus der Heroldstraße den KP Weseler Straße / Heroldstraße / Meyerbeerstraße weiterhin verkehrswidrig passieren. Trotz des verkehrswidrigen Verhaltens gibt es an dieser Stelle keine Unfalllage. Aus dem Grund haben sich die Verantwortlichen (Polizei, Straßenverkehrsbehörde, Feuerwehr und Straßen-baulastträger) gegen einen Umbau und somit gegen die Legalisierung des verkehrswidrigen Verhaltens, zu Lasten aller anderen Verkehrsteilnehmer, ausgesprochen.
Die Verkehrssituation am Kreuzungspunkt Weseler Straße / Meyerbeerstraße / Heroldstraße wird weiter beobachtet. Sollten Beschwerdemeldungen eingehen oder verkehrsgefährdende Situationen am Kreuzungspunkt festgestellt werden, die sich auf das verkehrswidrige Querungsverhalten der Radfahrenden zurückführen lassen, kann über weitere bauliche Anpassungen nachgedacht werden.
Der Antrag der CDU wird als erledigt angesehen.

Bild: Stadt Münster