Wärmeversorgung mit Kalter Nahwärme durch die Stadtwerke im Baugebiet Albachten-Ost

Mindestens 20jährige Abnahmeverpflichtung

Die geplante Wärmeversorgung im Baugebiet Albachten-Ost erfolgt über ein Nahwärme-Verteilnetz mit zentralen Erdwärmesonden sowie dezentralen Hausstationen mit Sole/Wasser-Wärmepumpen und Wärmespeichern in den angeschlossenen Gebäuden. Die Kalte Nahwärme wird in den Erdwärmesonden mit ca. 10°C aus dem Erdboden gewonnen und über Rohrleitungen zu den angeschlossenen Gebäuden verteilt. In den Hausstationen heben die Sole/Wasser-Wärmepumpen die Temperatur für die Verwendung in Heizung und Warmwasser an. Optional bietet die Kalte Nahwärme zusätzlich die Option einer effizienten, kostenfreien Temperierung, die im Sommer die Innenraumtemperatur um einige Grad senken kann.

Durch den Betrieb des Wärmeversorgungssystems mit 100% Ökostrom entstehen lokal wie global keine CO2-Emissionen. Das System der Kalten Nahwärme erfüllt somit die Vorgaben des Gebäude-Energiegesetzes (GEG) und gilt im Rahmen dieses Gesetzes als 100%ige Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien. Vor diesem Hintergrund ist der Aufbau einer baugebietsweiten Wärmeinfrastruktur über das Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ (BEW) förderfähig. Die Förderung beinhaltet sowohl das Nahwärme-Verteilnetz und die Erzeugungsanlagen (Erdwärmesonden) als auch die Hausstationen inkl. Wärmepumpen und Wärmespeicher.

Preise

Im Vollkostenvergleich ist die Kalte Nahwärme sowohl in der Anschaffung als auch im Betrieb konkurrenzfähig gegenüber der Installation einer privaten, dezentralen Luft/Wasser-Wärmepumpe. Unter gleichen Bedingungen kommt die Kalte Nahwärme auf vergleichbare bzw. geringfügig günstigere Kosten als individuelle Wärmelösungen.

Für den Aufbau eines Kalten Nahwärmenetzes sind erhebliche Investitionen durch den Stadtwerke-Konzern von über 10 Mio. € für das Baugebiet Albachten-Ost zu tätigen. Die von den Stadtwerken beantragte anteilige BEW-Förderung beträgt bis zu 4,5 Mio. € für das Baugebiet Albachten-Ost.

Neben dieser zwingend erforderlichen Investitionskosten-Förderung benötigen die Stadtwerke Münster für einen wirtschaftlichen Betrieb Planungs- und Investitionssicherheit durch eine Abnahmeverpflichtung. Um das Nahwärmenetz in ausreichenden Dimensionen planen und langfristig wirtschaftlich betreiben zu können, ist für die Stadtwerke Münster eine dauerhafte Anschlussquote von mehr als 90 % erforderlich. Mit dieser Anschlussquote kann sichergestellt werden, dass die Gesamtsystemkosten gleichmäßig auf alle Nutzerinnen und Nutzer verteilt werden und die Wirtschaftlichkeitsberechnung auf Kundenseite langfristig positiv gegenüber einer individuellen Wärmelösung ausfällt (Vermeidung von Risikoaufschlägen). Daher bedarf es einer langfristig wirkenden Regelung, die eine gleichmäßige Kostenverteilung auf alle Anliegerinnen und Anlieger sicherstellt und eine zukünftige Mehrbelastung der angeschlossenen Haushalte durch eine sinkende Anschlussquote (z. B. nach Eigentümerwechsel) verhindert.

Der Grundstückseigentümers bzw. Erbbaurechtsnehmers verpflichtet sich, eigene Anlagen zur Erzeugung von Raumheizung und Warmwasser nicht zu errichten oder zu betreiben. Explizit davon ausgenommen sind private Kaminanlagen zur Erzeugung von Wohlfühlwärme.

Der Rat ist aufgefordert, in seiner Sitzung am 11.12.2024 dem Konzept der nachhaltigen Wärmeversorgung mit Kalter Nahwärme für das Baugebiet Albachten-Ost durch die Stadtwerke Münster GmbH zuzustimmen und zur Kenntnis zu nehmen, dass zur Sicherung einer ausreichend hohen Anschlussquote eine dinglich auf mindestens 20 Jahre gesicherte Abnahmeverpflichtung der Kalten Nahwärme in die jeweils abzuschließenden Kauf- und Erbbaurechtsverträge aufgenommen wird.

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