Albachten – Holkenbrink
Die Stadt Münster hatte angeregt, das Gebiet MUEN-27 Regionalplanung Albachten-Holkenbrink durch Verschneidung mit den Hauptgrünzügen der Grünordnung Münsters zu verkleinern (siehe Skizze)
Dieser Anregung ist der Regionalrat Münster in seiner Sitzung am 23.09.24 nicht gefolgt. Der ASB-P mit der Bezeichnung MS-MUEN-027 wird daher nicht, wie von der Stadt Münster vorgeschlagen, reduziert.
In der Begründunng wird u.a. ausgeführt, dass eine vor allem randliche Betroffenheit eines wie hier sehr ausgedehnten kommunalen Hauptgrünzugs durch einen ASB-P stellt raumordnerisch kein solitäres und grundsätzliches Ausschlusskriterium für die Festlegung von Siedlungsbereichen im Regionalplan dar.
Der genannte freiräumliche Belang ist auf der örtlichen Planungsebene im Rahmen einer konkretisierenden Bauleitplanung angemessen zu berücksichtigen. Erforderliche Maßnahmen können beispielsweise bei den baugebietsbezogenen Festsetzungen, den Festsetzungen zur Erschließung sowie bei den Maßnahmen zur Kompensation erforderlicher Eingriffe festgesetzt werden.
Im Regionalplan wird die Berücksichtigung dieses Belanges auf den nachfolgenden Planungsebenen unter anderem durch die Festlegung der Grundsätze G II. 2-1″Räumliche Entwicklung und Klimawandel“; G III. 1.9 „Berücksichtigung innerörtlicher Freiraumsysteme und -strukturen“ sowie GIII. 4-5 „Qualitätsvielfalt berücksichtigen und flächensparend nutzen“ sichergestellt. Die erforderlichen Abstände zum Wald sind im Rahmen der nachfolgenden Planungs- und Zulassungsebenen zu prüfen und zu beachten.
Heißt: Auf dieser Potentialfläche kann, wenn die Stadt Münster es will, jetzt auch gebaut werden.
Protokoll Regionalrat 23.09.2024

Plan Regionalrat