Antwort der Verwaltung zur CDU-Anfrage
Die CDU-Faktion der Bezirksvertretung Münster-West hat die Verwaltung damit beauftragt zuprüfen, ob eine durchgehende 30 km/h-Regelung auf der Sendener Stiege von der Weseler Straße bis zur Osthofstraße umgesetzt werden kann. Der Antrag wird mit der Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmenden begründet, insbesondere Radfahrende seien gefährdet.
Die Sendener Stiege unterteilt sich in einen inner- und einen außerörtlichen Abschnitt. Diese Abschnitte werden straßenverkehrsrechtlich differenziert betrachtet.
Der innerörtliche Straßenabschnitt erstreckt sich von der Osthofstraße bis zum Abschluss der geschlossenen Wohnbebauung am Ortsausgang und ist als Tempo-30-Zone
ausgebaut. An diesen innerörtlichen Straßenabschnitt schließt sich der außerörtliche Abschnitt bis zur Weseler Straße an.
Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h. Diese Höchstgeschwindigkeit
wurde auf derSendener Stiege bereits vor 49 Jahren auf 50 km/h beschränkt. Eine weitere Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ist nach der StVO nur möglich, wenn eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko im Verkehr zu verunglücken, deutlich übersteigt.
Eine solche Gefahrenlage ist hier nicht ersichtlich.
Für diese Beurteilung spricht die
-Mitteilung der Polizei, dass auf der Sendener Stiege keine signifikante Unfalllage registriert ist und zudem keine besondere Gefahrenlage vorliegt, die eine weitere Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h rechtfertigen würde.
-Des Weiteren ist die Einfahrt von Kraftfahrzeugen an beiden Einmündungen der Sendener Stiege verboten und lediglich Anliegern gestattet, sodass der Durchgangsverkehr
unterbunden wird.
-Aus Fahrtrichtung Münster kommend besteht zudem ein Abbiegeverbot in die Sendener Stiege.
-Weiterhin kann mitgeteilt werden, dass der Baustellenverkehr des Neubaugebietes Albachten-Ost aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen nicht über die Sendener
Stiege verkehren soll.
Im Ergebnis kann einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h aus rechtlichen Gründen nicht gefolgt werden.
Es kann jedoch der Ausblick gegeben werden, dass der Abschnitt im Rahmen des Fahrradnetzes 2.0 als Teil der Veloroute 6 zur Umgestaltung zur Fahrradstraße vorgesehen ist.
Im Rahmen der Priorisierung der Fahrradnetzmaßnahmen steht die Sendener Stiege zunächst hinter anderen Abschnitten zurück.
