Baubeschluß Feuerwehrgerätehaus Albachten

Die Vorlage verfolgt das Ziel der Errichtung und den Betrieb eines Feuerwehrhauses für die Feuerwehr Münster im Stadtteil Albachten. Das entwickelte Raumprogramm für das Feuerwehrhaus Albachten entspricht im Wesentlichen dem Standardprogramm, welches seit den Neubauten der Feuerwehrhäuser Handorf und Kinderhaus zur Anwendung gekommen ist.

Die einsatztaktischen und strategischen Anforderungen zur Sicherstellung eines leistungsfähigen kommunalen Gefahrenabwehrsystems werden eingehalten.
Das Gebäude erfüllt normativen und rechtlichen Anforderungen, welche für einen sicheren undfunktionalen Betrieb einer Freiwilligen Feuerwehr einzuhalten sind.
Bestandteil des Raumprogramms für das Feuerwehrhaus ist auch eine Gerätewartwohnung fürAngehörige des Löschzuges.

Das aktuell genutzte Gebäude entspricht nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen. Eine Sa-nierungs- bzw. Erweiterungsmaßnahme am derzeitigen Standort ist nicht möglich.
Neben der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben dient ein zeitgemäß gestaltetes Gebäude auch derFörderung, der Gewinnung und dem Erhalt des Ehrenamtes innerhalb der Gefahrenabwehrstruk-tur der Feuerwehr Münster.

Die Umsetzung des Bauvorhabens nach Baubeschluss ist abhängig vom Fortschritt der Erschließungsarbeiten im Baugebiet Albachten-Ost. Er ist für Anfang 2025 vorgesehen. Die Inbetriebnahme des Feuerwehrhauses erfolgt nach heutigem Stand im 3. Quartal 2026.

Es ist mit einem finanziellen Aufwand von 5.750.000 Euro zu rechnen.

Zur Sicherstellung der grundsätzlichen Schutzziele und Qualitätskriterien in der Gefahrenabwehrstellt die Freiwillige Feuerwehr, mit einem personellen und materiellen Anteil von 60%, einen unverzichtbaren Bestandteil der Feuerwehr Münster dar. Insbesondere in den Außenbereichen erfolgt die Erstintervention bei einem Schadensereignis durch die Freiwillige Feuerwehr.
Die Stationierung eines Hubrettungsfahrzeuges (Drehleiter) für die Absicherung im Stadtteil Albachten kann mit der Erstellung eines 4. Stellplatzes nach langjähriger festgestellter Notwendigkeit umgesetzt werden.


Vorlage V/0457/2024

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