CDU Albachten begrüßt Pläne der AWO
Mit dem Ratsbeschluss vom 13.12.2023 zur Vorlage „Kommunaler Pflegebedarfsplan 2023-2026“ wurde der Bedarf für Münster an 101 zusätzlichen vollstationären Pflegeplätzen festgestellt. Darauf folgte am 26.01.2024 die Bedarfsausschreibung im Amtsblatt mit einer Frist zur Einreichung von Interessenbekundungen bis zum 30.04.2024.
Fristgerecht wurden 4 Angebote mit insgesamt 29 Plätzen über den Vergabemarktplatz NRW eingereicht, die alle eine Erweiterung bestehender Angebote vorsehen. Mit einem Volumen von insgesamt 29 angezeigten Plätzen werden die benötigten 101 Plätze im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens leider nicht erreicht. Eine Auswahl zwischen den eingereichten Konzeptionen ist daher nicht erforderlich. Alle vier Angebote erhalten eine kommunale Bedarfsbestätigung.
Mit dabei der AWO Bezirksverband Westliches Westfalen e.V. mit der Absicht, das Alwine-Lauterbach-Seniorenzentrums in Albachten um 12 Plätze zu erweitern. CDU-Ratsherr Peter Wolfgarten begrüßt das Ergebnis für Albachten. Die CDU Albachten ist dankbar, dass die AWO den zusätzlichen Bedarf für den wachsenden Stadtteil abdecken will und wird die Auisbaupläne unterstützen.
Die Bedarfsbestätigung ist jedoch lediglich ein Beleg dafür, dass für die geplante Platzzahlerweiterung auf Grundlage der Ergebnisse der verbindlichen Bedarfsplanung nach § 7 Abs. 6 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) ein Bedarf besteht. Eine Feststellung oder Zusage, ob und in welchem Umfang die Aufwendungen für diese Einrichtung förderfähig sind, ist damit jedoch nicht verbunden. Vielmehr ist dies einem gesonderten Beratungs-, Abstimmungs- und Feststellungsverfahren vorbehalten. Die Bedarfsbestätigung verliert ihre Gültigkeit, wenn die Trägerin oder der Träger nicht innerhalb von zwei Jahren nach der Erteilung der Bestätigung mit der Baumaßnahme zur Umsetzung des Vorhabens tatsächlich begonnen hat, es sei denn, die Verzögerung ist von ihr oder ihm nicht zu vertreten.
Aufgrund der geringen Zahl angezeigter Plätze gelingt es nicht, eine Bedarfsdeckung im Bereich der stationären Pflege zu erzielen. Es bleibt weiterhin ein deutlicher Mangel an Pflegeplätzen bestehen. Der verbleibende Bedarf von 72 Plätzen wird in dem kommenden Pflegebedarfsplan 2024-2027 wieder mit aufgegriffen. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Bedarfsfeststellung und eine damit verbundene erneute Ausschreibung von zusätzlichen vollstationären Pflegeplätzen, voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2025.
