Ergebnisse Messungen liegen vor
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West beantragt die Aufstellung eines mobilen Dialog-Displays an der Albachtener Straße in Höhe des städtischen Kindergartens und des Spielplatzes.
Die Verwaltung ist dem Antrag der Bezirksvertretung Münster-West gefolgt und hat ein mobiles Dialog-Display an dem oben genannten Standort aufgestellt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist auf der Albachtener Straße auf 30 km/h beschränkt. Das Dialog-Display hat während der Aufstellung die Geschwindigkeiten der vorbeifahrenden Fahrzeuge gemessen und aufgezeichnet. Bei der Ermittlung des Geschwindigkeitsniveaus ist die Geschwindigkeit von Belang, die von 85 Prozent der Verkehrsteilnehmenden nicht überschritten wird (v85).
Es wurden pro Fahrzeug zwei Messungen im Abstand von ca. 70 m durchgeführt. In dem Zeitraum vom 31.01.2023 – 15.06.2023 befand sich das Gerät in Fahrtrichtung einwärts, FR Offerbach. Hier lag die Eintrittsgeschwindigkeit bei 30 km/h im Abstand von ca. 70 m zum Dialog-Display. Die Messung der Austrittsgeschwindigkeit fand unmittelbar vor dem Display statt und ergab einen Wert von 28 km/h. Demzufolge ist eine geringe Senkung der Fahrgeschwindigkeit um 2 km/h festzustellen.
Im Ergebnis entfaltet das Dialog-Display an dieser Stelle zwar die gewünschte verkehrsberuhigende Wirkung, da die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h aber von 85 % aller Verkehrsteilnehmenden nicht überschritten wurde, wird die Aufstellung eines Dialogdisplays daher seitens der Verwaltung nicht empfohlen.
Die auswärtige Fahrtrichtung wurde in dem Zeitraum vom 16.06.2023 – 20.09.2023 gemessen. Hier lag die Eintrittsgeschwindigkeit bei 33 km/h und die Austrittsgeschwindigkeit bei 30 km/h, sodass hier eine Verringerung der Geschwindigkeit um 3 km/h festzustellen ist. Aus Sicht der Verwaltung ist hier die Aufstellung eines ortsfesten Dialog-Displays ebenfalls nicht erforderlich, da bereits die Eintrittsgeschwindigkeit nur unwesentlich über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegt und somit auch die durchschnittliche Reduzierung der Geschwindigkeit eher gering ausfällt.
Zudem wurden Geschwindigkeitskontrollen angeregt. Bisher ist die angeregte Örtlichkeit keine festgelegte (Geschwindigkeitsmessstelle. Daher liegen auch keine Daten vor. Die Bußgeldstelle wird den Vorschlag auf der nächsten Messstellenbesprechung mit der Polizei zum Thema machen. Hier werden dann auch die gemessenen Daten aus dem Dialogdisplay berücksichtigt.
