Tempo 70 und Überholverbot auf der Weseler Straße
„Abhängig von der Lage der Bevorratung kann die Beschaffung der Verkehrsschilder noch einige Wochen dauern“, so die Antwort der Verwaltung auf meine Nachfrage zum Stand der angekündigten Temporeduzierung und des Überholverbotes. „Der zuständige Straßenbaulastträger StraßenNRW sei jedoch um eine schnelle Abwicklung bemüht“.
Am 13.11.2023 kam es auf der Weseler Straße auf Höhe der Einmündung Welsingheide zu einem tödlicher Unfallgeschehen. An der Unfallstelle beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h, wie auf dem gesamten Straßenabschnitt der Weseler Straße zwischen Albachten und der Einmündung Sendener Stiege vor Mecklenbeck.
Zur Entschärfung des Gefahrenpotenzials soll auf dem Streckenabschnitt zwischen Albachten und der Einmündung Sendener Stiege nun eine Temporeduzierung und ein Überholverbot eingerichtet werden.
Gem. § 45 StVO wurden das Anbringen der nachstehenden Verkehrszeichen, jeweils auf beiden Straßenseiten
- VZ 274-70 (zulässige Höchstgeschwindigkeit),
- VZ 276 (Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art) und
- VZ 1049-11 (Kraftfahrzeuge, die nicht schneller als 25 km/h fahren, dürfen überholt werden)
bereits wie folgt angeordnet:
in Fahrtrichtung Mecklenbeck
nach Hausnummer 989, hinter der Einmündung Meerhook, hinter der Einmündung zu Hausnummer 939, hinter der Einmündung Welsingheide, hinter der Einmündung Möselerhook, vor der Einmündung Sendener Stiege.
in Fahrtrichtung Albachten
nach der Einmündung Sendener Stiege hinter der Bushaltestelle, hinter der Einmündung Möselerhook, hinter der Einmündung Welsingheide, hinter der Einmündung zu Hausnummer 939, hinter der Einmündung Meerhook am Ende der Bushaltestelle, etwa 150 m vor der Ortstafel.
Die CDU hatte zuletzt mit Antrag vom 10.04.2020 zum Thema Geschwindigkeit ausgeführt:
Bisher ist ab dem Ortsschild Albachten bis fast zur BAB-Brücke Tempo 100 km/h auf der Weseler Str. erlaubt. Insbesondere der
• Lärmaspekt im kritischen Toleranzwert für die Wohnbebauung,
• Fragen der Sicherheit auf den Nebenanlagen für Radfahrer und Fußgänger
• und die Sicherheit bei den sieben Kreuzungen / Abzweigen, speziell auch nach mehreren Unfällen am Abzweig Welsingheide und am Abzweig Sendener Stiege, über den künftig voraussichtlich rund ein Viertel der Verkehre aus dem Baugebiet geleitet werden, sollten zu einer möglichst einheitlich gesenkten und angepassten Geschwindigkeit auf der Weseler Str. führen und somit die veränderten Rahmenbedingungen aufnehmen.
