Planerisches Zuwarten ist nicht mehr zielführend

Verkehrsführung für Fußgänger, dem ruhenden und fließenden Verkehr überprüfen

Die Verwaltung wird in einem jetzt eingereichten CDU-Prüfantrag gebeten, für mehr Verkehrssicherheit zwischen Sunnenheide bis zum Bahnhof Albachten zu sorgen.

Fußgänger, insbesondere Schulkinder, die zwischen dem ruhenden und dem fließenden Verkehr auf dem Schulweg wegen der fehlender Nebenanlagen (Gehwege) die Straße nutzen müssen, sollen besser geschützt werden. Anlieger und Gewerbetreibende sind bei den Planungen mit einzubeziehen.

In der Antragsbegründung wird ausgeführt, dass das im Baulandprogramm der Stadt Münster ausgewiesene Projekt 562-10 Albachten – Steinbrede mit 100 Mehrfamilien- und 50 Einfamilienhäusern nur noch eine geringe Prioritäten ausweist. Ein planerisches Zuwarten auf dessen Umsetzung ist aus Sicht der CDU für die Beseitigung der aktuellen Problemlagen daher nicht zielführend.

Im August 2008 wurde die im Eigentum der Stadt Münster stehende, von der Osthofstraße abzweigende Straße Steinbrede bis hinter der Einmündung bei Hausnummer 30a und einschließlich der Stichstraße bis zur Bahnstrecke, dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet. Aus der Widmung ergeben sich für alle Beteiligten Rechte und Pflichten.

Spätestens seit dem Bau der Häuser Nr. 18 – 18j wird die Notwendigkeit der Anlage eines (provisorischen) Gehweges von der Sunnenheide bis zum Bahnhof Albachten immer dringlicher. Sämtlicher Fußgängerverkehr findet auf der Straße Steinbrede im laufenden Betrieb statt.

Auf der östl. Seite der Steinbrede wird durch die Anlieger deutlich mehr geparkt. Das macht die Situation für alle Beteiligen unübersichtlich und gefährlich und führt zu nicht gewollten Risiken.

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