Keine Ausnahme von den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen auf der Heroldstraße

Antwort Verwaltung auf Antrag A-W/0027/2022 der CDU-Fraktion in der BV Münster-West

Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West hatte die Verwaltung im Sept. 2022 beauftragt zu prüfen, ob die Gefahr eines Zusammenstoßes von Fahrradfahrenden auf dem Zweirichtungsradweg der Bahnunterführung Heroldstraße durch eine gestrichelte Linie oder andere geeignete Maßnahmen verringert werden könnte.

Mit einer Stellungnahme vom 30.01.2023 wurde eine Markierung seitens der Straßenverkehrsbehörde abgelehnt, da sie nicht mit den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen einhergehen, weil die erforderlichen Breiten nicht gegeben wären.

In der Sitzung der Bezirksvertretung vom 02.03.2023 sind zur Ablehnung zwei Rückfragen erfolgt. Zum einen erfolgte die Rückfrage, ob Ausnahmen zu den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen bestehen und zum anderen wurde um Mitteilung der zu erwartenden Kosten für eine Markierung gebeten.

In einer Stellungnahme vom 16.05.2023 wurden die Kosten auf 20.000 € beziffert. Zudem wurde die Rückfrage nach Ausnahmen zu den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen auf die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen vertagt.

Die Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen hat sich der Fragestellung nach Ausnahmen zu den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen angenommen und sich mit einer Markierung des Zweirichtungsradweges in der Heroldstraße befasst. Einer Markierung kann seitens der Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen nicht zugestimmt werden, da sie als Sicherheitsrisiko gewertet wird.

Insbesondere das Fehlen eines Sicherheitstrennstreifens zum fest eingebauten Geländer und die Geschwindigkeiten der Fahrradfahrenden werden als Sicherheitsrisiko eingestuft. Eine Ausnahme von den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen kommt damit nicht in Betracht.

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