Starkregenereignis 06.08.2023

Antwort der Verwaltung auf die CDU-Anfrage vom 22.08.2023, A-W/0019/2023

Infolge der extremen Niederschlagsintensität ist es in den betroffenen Stadtteilen zu urbanen Sturzfluten gekommen. Die massiver Wassermassen entstehen in kürzester Zeit, folgen der Höhenlage der Oberflächen, sammeln sich in Senken und strömen in Gebäudeöffnungen.

Bei einem extremen Starkregen der Indexstufe 7, wie er am 06.08.2023 auch im Waldwegviertel aufgetreten ist, stellt sich diese Situation ein. Aufgrund der hohen Niederschlagsmengen, die an diesem Tag in sehr kurzer Zeit gefallen sind, wurden etliche Keller durch die Abflüsse auf der Oberfläche in Verbindung mit tiefer liegenden Gebäudeöffnungen überflutet.

Die grundsätzlichen, wasserwirtschaftlichen Zusammenhänge im Waldwegviertel hatten wir bereits mit dem Bericht der Verwaltung vom 22.05.2023 zu der Anfrage der CDU-Fraktion , lfd. Nr. AFW/0002/2022 beantwortet und verweisen dementsprechend auf diesen.

Bestanden am 06.08.2023 Abflusshindernisse am Getterbach?

Gehölz- und Laubstaue gehören in den Gewässern zu natürlich auftretenden Abflusshindernissen, die nicht zu verhindern sind. Größere Staue, die zu einem deutlichen Aufstau in den Gewässern führen, werden beseitigt, sobald der Unterhaltspflichtige (hier: Wasserverband Amelsbüren Hiltrup) davon Kenntnis erlangt. Meistens geschieht dies durch eigene Kontrollen (z.B. bei der Wasserschau), aber auch über Mitteilungen der Gewässeranwohner.

Am 07.08.2023 hat sich ein Anwohner gemeldet und über einen Stau berichtet. Hierzu wurden Fotos und ein Video vorgelegt. Hier war keine unmittelbare Gefahr zu erkennen, denn der gemeldete Stau war relativ klein, das Wasser floss hindurch. Nichtsdestotrotz wurde der Wasserverband informiert. Dieser hat das Gewässer sofort geräumt sowie das Ufer sofort gemäht. Weitere Erkenntnisse im Getterbach am 06.08.2023 liegen nicht vor.

Der Wasserverband hat bereit 2021/22 die Gehölze im Unterlauf im alten Getterbach auf den Stock gesetzt, um weiterhin die Unterhaltung und damit den Wasserabfluss sicherzustellen. Es ist daher davon auszugehen, dass der alte Getterbach nicht über die Ufer getreten ist und somit auch kein Gewässer in Gebäude eingedrungen ist. Oberflächlich kann bei Starkregen auch auf dem Gelände abfließendes Wasser über Öffnungen in Gebäude eindringen. Nicht fachgerechte Abwasserabflüsse ermöglichen ebenfalls, dass Wasser in Gebäude eindringt.

Der Wasserverband Amelsbüren ist bei einer möglichen Gefahrenlage unter der Telefonnummer +491716890069 auch von den Anliegern zu erreichen.

Bestehen beim Regenrückhaltebecken zwischen Rohrbusch und Autobahnzubringer B51 Überlastungstendenzen bei Starkregenereignissen wie am 06.08.2023?

Regenrückhaltebecken dienen dem Gewässerschutz und sind grundsätzlich keine Anlagen, die der Starkregen- oder Hochwasservorsorge zuzuordnen sind. Da sie nicht für derartige Ereignisse dimensioniert sind, sind sie bei Starkregenereignissen wie das vom 06.08.2023 dementsprechend überlastet. Vor dem Durchlass der B51 ist jedoch eine schadlos überflutbare Fläche ohne Bebauung. Eine Ausuferung des Getterbachs in das Gewässervorland hat hier keine bzw. nur geringe negative Folgen.

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