Stadt Münster darf dritte Gesamtschule in Roxel errichten

Verwaltungsgericht gibt Klage gegen Entscheidung der Bezirksregierung statt

Münster (SMS) Die Stadt Münster darf eine dritte städtische Gesamtschule am Standort Roxel errichten. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Münster am Freitag, 8. September, entschieden. Das Gericht gab damit der Klage der Stadt gegen die Entscheidung vom 23. Januar statt, mit der die Bezirksregierung Münster die dringend benötigte Gesamtschule am ehemaligen Schulzentrum Roxel untersagt hatte. Begründet hatte die Bezirksregierung ihre Ablehnung mit dem Verstoß gegen das sogenannte interkommunale Rücksichtnahmegebot.

„Wir freuen uns über die Entscheidung des Gerichts, die den großen Bedarf an zusätzlichen Gesamtschulplätzen in Münster anerkennt“, sagte Oberbürgermeister Markus Lewe am Freitag. „Wir werden nun alles daransetzen, das Verfahren zur Errichtung der dritten Gesamtschule voranzutreiben.“ Gemeinsam mit der Bezirksregierung will die Stadt den Start der neuen Schule zum Schuljahr 2024/25 vorbereiten. „Erste Gespräche nimmt die Verwaltung direkt mit Beginn der kommenden Woche auf“, sagte Stadtdirektor Thomas Paal.

Die Bezirksregierung hatte den städtischen Antrag für eine Gesamtschule in Roxel Ende Januar abgelehnt und auf eine Bestandsgefährdung der mit vier Zügen in Havixbeck und zwei Zügen in Billerbeck geführten Anne-Frank-Gesamtschule (AFG) der Gemeinde Havixbeck verwiesen. „Wir waren von Anfang an davon überzeugt, dass beide Schulen nebeneinander bestehen können“, sagte Paal. „Mit aller Kraft werden wir ab sofort daran arbeiten, dass sich das Nebeneinander zu einem gedeihlichen Miteinander entwickelt.“

Stadt Münster, 08.09.2023

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