Hausärztliche Urlaubsvertretung in Mecklenbeck
Jedes Quartier benötigt eine gute gesundheitliche Versorgungslandschaft mit medizinischen Versorgungseinrichtungen, einer umfassenden Pflegewirtschaft, karitativen und sozialen Einrichtungen. Die ärztliche Versorgung im Quartier nimmt dabei eine wichtige Stellung im Gesundheitswesen ein, denn unsere Ärzte sind die erste und zumeist wichtigste Anlaufstelle für die Patientinnen und Patienten. Sie übernehmen die ärztliche Betreuung der Bewohner in Diagnostik und Therapie, meist bei Kenntnis des häuslichen und familiären Umfeldes. Sie kommen auch ins Haus.
Die Hausarztpraxen in Mecklenbeck nahmen im Sommer 2023 fast zeitgleich ihren verdienten Sommerurlaub. Dies führte zu vielen Fragen und Ärger, weil auch Vertretungsregelungen mit Arztpraxen außerhalb Mecklenbecks getroffen wurden, die mit dem ÖPNV nicht immer leicht zu erreichen waren.
„Warum diese Veränderungen“, war die Frage, die von Patienten an mich herangetragen wurden. Die gegenseitige Vertretungen der Mecklenbecker Arztpraxen ist eine seit Jahren geübte Praxis die sich bewährt hat und die den Patienten dient. Denn wenn sich Arztpraxen im Quartier im Urlaubsfall gegenseitig kollegial vertreten, nutzt dies den Bewohnern und erhöht gleichzeitig die Lebensqualität, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen. Juristisch können solche Konstellationen allerdings Probleme aufwerfen.
Auf meinen Brief an die KVWL bekam ich die Antwort, dass bei der kollegialen Vertretung es zwangsläufig auch zur Behandlung desselben Patienten in mehr als einer Praxis und somit zu sogenannten „Patientenidentitäten“ und – wie im Fall Mecklenbeck – dann zu einer eingehenden Plausibilitätsprüfung durch die KVWL kommt.
Es muss Regeln geben und auch Kontrollen. Eine dieser Regeln lautet: Eine Abrechnungsauffälligkeit ist zu vermuten, wenn festgelegte Grenzwerte zumindest bei einer der beteiligten Praxen überschritten ist. Das passiert bei einer Urlaubsvertretung einer kleineren Praxis sehr schnell. Das vorgeschriebene Verfahren der KVWL enthält aber auch Empfehlungen, welche Maßnahme aus dem Ergebnis der Prüfung heraus zu ergreifen sind. Müssen Prüfungen tatsächlich auch dann verpflichtend durchgeführt werden, wenn sich die Patientenversorgung verschlechtert oder können sie nicht auch in den Hintergrund treten bis sich die Bedingungen im Ortsteil verbessert haben? Noch aber gibt es den klaren „Hinweis“ der KVWL an die Mecklenbecker Praxen, „dass bei Quotenüberschreitungen die KVWL auch künftig dazu zwingend verpflichtet ist, eine Prüfung durchzuführen“.
„Kollegiale Vertretungen waren trotz der Mehrarbeit für uns in der Vergangenheit eine Selbstverständlichkeit. Wir haben jedoch kaum noch Spielraum und können uns keine Fehler leisten. Diese Regelungen bedrohen uns wirtschaftlich und wir müssen Schaden von unseren Praxen abwenden“, so die betroffenen Hausärzte zur Erklärung für ihre Entscheidungen.
Mein Fazit: Die vorhandenen hausärztlichen Kapazitäten in Mecklenbeck sind nicht ausreichend dimensioniert und Mecklenbeck mit seinen rund 10.500 Einwohner ist in Münster ein Stadtteil mit einer nur geringen Hausarztdichte.
Voraussetzung für eine Verbesserung dieser Quote sind passgenaue Raumangebote im Stadtteil. Die Vermarktung eines Grundstückes am Dingbängerweg durch die Stadt des von der CDU geforderten neuen Ärztehauses am Dingbängerweg lässt seit Jahren auf sich warten und muss endlich in die Umsetzung gehen! Durch die KVWL sollte zudem geprüft werden, ob nicht auch kassenärztliche Zulassungen für bereits ansässige Fachpraxen dem Stadtteil weiter helfen. Auskömmliche gesamtstädtische Betrachtungen helfen den Menschen vor Ort nicht!
Die gute Nachricht zum Schluss; in den Herbstferien werden sich die Hausarztpraxen wieder gegenseitig vertreten.
Münster, 31.08.2023
