Offenlegung der Abmarkung von Grundstücksgrenzen

Amtsblatt Nr. 6 vom 4. März 2022

Im Rahmen einer Teilungsvermessung der Flurstücke

Gemarkung Albachten, Flur: 13 Flurstück 25, Kannenbach

Gemarkung Albachten, Flur 17 Flurstück 10, Kannenbach

wurde die Grenze teilweise neu abgemarkt.

Die im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Eigentümer konnten dabei nicht formgerecht an der Vermessung beteiligt werden. Der betroffene Bereich ist in dem Übersichtsplan dargestellt.

Die Abmarkung von Grundstücksgrenzen wird daher durch Offenlegung bekannt gegeben.

Die am 23.02.2022 geführte Grenzniederschrift inklusive Skizze liegt ab dem 07.03.22 bis zum 07.04.22 bei der Stadt Münster im Kundenzentrum Planen und Bauen Stadthaus 3 Albersloher Weg 33 48155 Münster öffentlich zur Einsicht aus.

Gegen die Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Klage erhoben werden.

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